Laut offizieller Agenda von Bundesgesundheitsminister Lauterbach soll das Krankenhausreformgesetz am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Selbst wenn der erste Gesetzentwurf dazu noch im Oktober vorgelegt würde, bliebe für eine substanzielle und sachdienliche inhaltliche Auseinandersetzung nur wenig Zeit. Zwar hat der Minister immer wieder betont, dass die Verbände und die Krankenhäuser noch Gelegenheit bekämen, sich zur Reform zu äußern. Doch der vorgesehene Zeitplan erweckt eher den Anschein, als sollten kritische Einwände möglichst abgewürgt werden. Ziel des politischen Handelns ist offensichtlich, keine Veränderung an den eigenen und für richtig gefundenen Ideen zuzulassen.