Gesetzgebungs­überblick

Lesen Sie unsere Positionen zu den aktuell laufenden Gesetzgebungsverfahren im Gesundheits- und Sozialwesen.

Laufende Gesetzgebungsverfahren (21. Legislaturperiode)

Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)

Zeitplan: 06.08.2025 Referentenentwurf; 08.10.2025 Kabinettsbeschluss; 12.11.2025 1. Lesung im Bundestag; 21.11.2025 1. Durchgang Bundesrat; 03.12.2025 Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme der Länder; 17.12.2025 Öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages; 04.03.2026 Abschluss im Bundestags-Gesundheitsausschuss (voraussichtlich); 05./06.03.2026 2./3. Lesung im Bundestag (voraussichtlich); 27.03.2026 2. Durchgang Bundesrat (voraussichtlich); April 2026 Inkrafttreten (voraussichtlich)

Inhalte: Anpassungen der Leistungsgruppen (60 aus NRW zuzüglich LG Spezielle Traumatologie) und deren Qualitätskriterien; Streichung der Erreichbarkeitskriterien für die Anwendung der Ausnahmeregelung; Verschiebung der Einführung der Vorhaltevergütung um ein Jahr inklusive der Folgeanpassungen; Abweichende G-BA Vorgaben für die onkochirurgische Verbotsliste möglich; Anpassungen am Transformationsfonds (Finanzierung des GKV-Anteils über Bundesmitteln, keine Beteiligung der PKV), erweiterte Kooperationsmöglichkeiten und weitere Regelungen.

BDPK-Forderungen: vgl. Stellungnahme des BDPK

Pflegefachassistenzgesetz

Zeitplan: 25.06.2025 Referentenentwurf; 06.08.2025 Kabinettsbeschluss; 11.09.2025 1. Lesung Bundestag; 26.09.2025 1. Durchgang Bundesrat; 06.10.2025 Anhörung im Bildungs- und Familienausschuss des Bundestags; 09.10.2025 2./3. Lesung Bundestag; 17.10.2025 2. Lesung Bundesrat, Zustimmung; 01.01.2027 Inkrafttreten

Inhalte: 18-monatige Ausbildung; als Zugangsvoraussetzung gilt der Hauptschulabschluss, ein Beginn der Ausbildung ist aber auch ohne Abschluss möglich, wenn eine positive Prognose der Pflegeschule vorliegt; auch abgebrochene Fachkraftausbildungen können angerechnet werden; im Rahmen von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeausbildung sollen auch Rehabilitationseinrichtungen als Träger der praktischen Ausbildung erprobt werden; Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist mit einer Kenntnisprüfung oder einem Anpassungslehrgang möglich und es bedarf nicht mehr einer umfassenden Gleichwertigkeitsprüfung

BDPK-Forderungen: Reha-Einrichtungen als Ausbildungsträger zulassen; niederschwelliger Zugang zur Ausbildung; Anrechnung bei Personalvorgaben (s. BDPK-Stellungnahme)
 

  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Pflegefachassistenz: 
    Zeitplan: 05.11.2025 Referentenentwurf; 25.11.2025 Stellungnahmefrist; 27.11.2025 mündliche Anhörung; 28.01.2026 Zuleitung an den Bundesrat; gestuftes in Krafttreten ab 1. Quartal 2026 bis 01.01.2027 (zustimmungspflichtig)
    Inhalte: Mindestanforderung Ausbildung, Durchführungsbestimmungen der staatlichen Prüfung, Gliederung und Durchführung der praktischen Ausbildung, Konkretisierungder Aufgaben der Fachkommission 

Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen

Zeitplan: 15.07.2025 Referentenentwurf, 26.8.2025 Verbändeanhörung im BMG; 01.10.2025 Kabinettsbeschluss; 21.11.2025 1. Durchgang Bundesrat; 18.12.2025 1. Lesung Bundestag; 28.01.2026 Beratung im Bundestags-Gesundheitsausschuss; 2./3. Lesung im Bundestag (noch offen)

Inhalt: zügige und transparente Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Ärztinnen/Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen; direkte Kenntnisprüfung statt Gleichwertigkeitsprüfung; partieller Berufszugang möglich; Ländern soll ermöglicht werden, bei anderen Ländern abzufragen, ob dort bereits ein Verfahren auf Erteilung einer Approbation anhängig ist

BDPK-Forderungen: bundesweite Datenbank mit anerkannten Berufsabschlüssen; bundeseinheitliche Zulassungsvoraussetzungen und Fristen für das Anerkennungsverfahren (s. BDPK-Stellungnahme)

Tariftreuegesetz

Zeitplan: 24.07.2025 Referentenentwurf; 06.08.2025 Kabinettsbeschluss; 26.09.2025 1. Durchgang Bundesrat; 10.10.2025 1. Lesung Bundestag; 26.02.2026 2./3. Lesung Bundestag (Zustimmung)  

Inhalt: Regelungen zur Vergabe und Ausführung von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen des Bundes; ab einem Auftragswert von 50.000 Euro sollen Firmen ihren Beschäftigten Entgelt, Weihnachtsgeld, Urlaube und Ruhezeiten wie in branchenüblichen Tarifverträgen gewähren müssen

BDPK-Forderungen: kein Zwang zu Tarifverträgen

Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung – ApoVWG

Zeitplan: 20.10.2025 Referentenentwurf; 06.11.2025 Verbändeanhörung im BMG; 17.12.2025 Regierungsentwurf; 14.01.2026 Beratung im Gesundheitsausschuss des Bundesrats; 30.01.2026 1. Durchgang Bundesrat; 11.02.2026 Gegenäußerung der Bundesregierung; 26.02.2026 1. Lesung Bundestag; 04.03.2026 öffentliche Anhörung im Bundestags-Gesundheitsausschuss       

Inhalt: Stärkung der öffentlichen Apotheken vor allem im ländlichen Raum; Bürokratieabbau und damit flexiblere Wahrnehmung der Versorgungsaufgaben durch Apothekerinnen und Apotheker; Erweiterung der Aufgaben der öffentlichen Apotheken in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung; grundsätzliche Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Apotheken und Erhalt eines flächendeckenden Netzes an Präsenzapotheken

Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung

Zeitplan: 27.10.2025 Referentenentwurf; 20.11.2025 Stellungnahmefrist; 01.12.2025 Verbändeanhörung; 11.03.2026 Kabinettsbeschluss (voraussichtlich) 

Inhalt: Schaffung valider Datengrundlagen im Gesundheitswesen und Vorbereitung eines Teils der Infrastruktur für den Europäischen Raum für Gesundheitsdaten; geplante Maßnahmen: Einrichtung eines Zentrums für Medizinregister (ZMR) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als domänenspezifische Datenzugangsstelle; Einführung eines Medizinregisterverzeichnisses zur Transparenzsteigerung; Qualifizierung von Medizinregistern durch Qualifizierungsverfahren des ZMR; Schaffung von Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung zur Erreichung der registerspezifischen Ziele; Möglichkeit der Speicherung des unveränderbaren Teils der Krankenversichertennummer (KVNR) für alle Medizinregister

Gesetz zur Reform der Notfallversorgung

Zeitplan: 14.11.25 Referentenentwurf des BMG; 04.12.25 Stellungnahmefrist Verbände; 10.12.25 Verbändeanhörung des BMG, 25.03.26 Beratung im Kabinett (voraussichtlich)

Inhalt: Versorgungsbereiche (vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste) besser vernetzen und aufeinander abstimmen und damit eine bundesweit einheitliche und gleichwertige Notfallversorgung sicherstellen.

Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes

Zeitplan: 29.08.2025 Referentenentwurf; 03.09.2025 Regierungsentwurf; 17.10.2025 1. Durchgang Bundesrat; weiteres parlamentarisches Verfahren noch offen (vor dem Hintergrund der Entwicklungen auf europäischer Ebene bedarf der Gesetzentwurf einer Überarbeitung)

Inhalt: Berichtspflicht LkSG-pflichtiger Unternehmen über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten entfällt. Ein Verstoß gegen die fortgeltenden Sorgfaltspflichten wird nur bei schweren Verstößen sanktioniert. Ziel ist es, in der Übergangszeit bis zur Überführung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in nationales Recht (Frist: Juli 2028), übermäßige Belastungen für deutsche Unternehmen zu vermeiden.