Krankenhäuser

In dieser Rubrik finden Sie Informationen über die Ziele und Forderungen der privaten Krankenhausträger zur Entwicklung des Systems sowie die gesetzlichen und strukturellen Rahmenbedingungen für die Krankenhausversorgung.

Eckpunkte zur Krankenhausreform

Der BDPK hat in einem Eckpunktepapier seine Empfehlungen an die von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission zusammengefasst. Kernpunkte sind die Öffnung von Krankenhäusern für ambulante Leistungen und die Erweiterung regionaler Spielräume, die Gestaltung von Krankenhaus-Versorgungsstufen sowie die vorgesehene Ergänzung mit erlösunabhängigen Vorhaltekosten. Das Papier können Sie hier lesen.

Eckpunkte zur ambulanten Öffnung von Krankenhäusern und Vergütung

Die Grenzen zwischen den Sektoren der deutschen Gesundheitsversorgung bleiben auch nach Jahrzehnten der Kritik für Patient:innen noch immer weitgehend undurchlässig. Das muss sich ändern. In einem Eckpunktepapier haben wir unsere Vorschläge und Positionen zusammengefasst. 

Aktuelle Positionen und Forderungen

Seine aktuellen Positionen und Forderungen zum Bereich Krankenhäuser hat der BDPK im Sommer 2021 im gesundheitspolitischen Postitionspapier „Vertrauen fördert Verantwortung“ zusammengefasst. Das Papier steht Ihnen hier online und zum Download zur Verfügung. 

Grundsatzpositionen

Die Grundsatz-Positionen und Vorstellungen des BDPK zur Weiterentwicklung der stationären Gesundheitsversorgung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen sind im gesundheitspolitischen Postitionspapier „Vertrauen fördert Verantwortung“ zusammengefasst, das Sie hier lesen können.

Rahmenbedingungen

Hier informieren wir Sie über Aufbau und Struktur der Krankenhausversorgung in Deutschland (Krankenhausarten, Krankenhausplanung und -finanzierung, Vergütung von Krankenhausleistungen) sowie über die Bedeutung des Wettbewerbs im Gesundheitswesen. Weiterlesen

Defizitfinanzierung: Sonderzuwendungen an kommunale Krankenhäuser

Es ist gängige Praxis, dass Städte, Kreise und andere kommunale oder staatliche Krankenhausträger den Verlust ausgleichen, wenn ein Krankenhaus in ihrer Trägerschaft in finanzielle Schieflage gerät. Krankenhäuser in kirchlicher oder privater Trägerschaft erhalten solche Subventionen nicht. Der BDPK kritisiert seit Langem diese Defizitfinanzierung aus Steuermitteln, die auch deshalb ungerecht ist, weil sie die Bürger:innen und Beitragszahler:innen doppelt belastet. Mit ihren Krankenkassenbeiträgen haben sie bereits für die Krankenhausleistung bezahlt und mit ihren Steuergeldern müssen sie zusätzlich auch noch das Minus eines kommunalen Krankenhauses ausgleichen. Weiterlesen

Privatkliniken nach § 30 GewO

In der BDPK-Facharbeitsgruppe „Privatkliniken § 30 Gewerbeordnung (GewO“) wirken Kliniken zusammen, die nach § 30 GewO zugelassen sind, aber keinen Versorgungsvertrag mit gesetzlichen Sozialversicherungsträger haben und nicht in den Krankenhausplan eines Bundeslandes aufgenommen sind. Die Themen dieser Arbeitsgruppe unterscheiden sich von denen der nach  § 108 SGB V zugelassenen Vertragskrankenhäuser. Informationen über die Arbeitsschwerpunkte und eine Übersicht der Mitgliedskliniken finden Sie hier.