Pflegepersonal­vorgaben

Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG)

Im letzten Jahr wurden die Pflegepersonaluntergrenzen erneut erweitert. Hinzugekommen sind die Bereiche HNO, Urologie und Rheumatologie. Somit gelten nun Pflegepersonaluntergrenzen in insgesamt 19 Bereichen (siehe Abbildung 4). In einer weiteren Verordnung wurde geregelt, dass Hebammen künftig ohne Einschränkungen bei der Anrechenbarkeit im System der Pflegepersonaluntergrenzen berücksichtigt werden sollen.

In seiner Stellungnahme hat der BDPK die Erweiterung abgelehnt und kritisiert, dass die Umsetzungszeit für die Krankenhäuser viel zu kurz ist. Im Rahmen der Verordnung zur Aufhebung der Anrechnungsgrenzen für Hebammen haben wir betont, dass die Regelung auf weitere therapeutisch-pflegerisch tätige Berufsgruppen ausgeweitet werden muss.

Spätestens mit der Einführung der PPR 2.0 müssen die Untergrenzen nach unserer Auffassung vollständig entfallen. Sie haben sich nicht als Instrument zur Überwindung des Fachkräftemangels bewährt. Stattdessen verschärfen sie die personelle Situation, da Pflegekräfte in Bereichen eingesetzt werden, in denen sie nicht benötigt werden und weil sie zu noch mehr Bürokratie in den Krankenhäusern führen. Woran sowohl die PpUG als auch die PPR 2.0 kranken ist, dass sie einen zu starren Fokus auf examinierte Pflege und Pflegehilfskräfte haben. Dies wird der Versorgungsrealität und der seit Jahren bewährten interdisziplinären Zusammensetzung der Krankenhausteams nicht gerecht. Um eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung sicherzustellen, setzt sich der BDPK für einen breiten Qualifikationsmix ein, der auch weitere Gesundheitsberufe wie z. B. die Ergotherapie, Physiotherapie oder Logopädie berücksichtigt.