Gesundheit & Ökonomie

Krankenhäuser sind Unternehmen

Die betriebswirtschaftlich und Gewinn orientierte Gesundheitsversorgung der Krankenhäuser gerät immer wieder in die öffentliche Kritik. Aber Krankenhäuser müssen Gewinne machen, um fehlende Investitionsfinanzierungen auszugleichen und um die medizinische Versorgungsqualität weiter voranzubringen. Ein wirtschaftlicher Mitteleinsatz ist dafür Grundvoraussetzung. Dringend notwendige Investitionen werden durch Bankkredite finanziert, müssen von Krankenhäusern mit Zins und Tilgung zurückgezahlt werden. Überraschend in der kritischen Diskussion einer ökonomisierten Gesundheitsversorgung ist die Tatsache, dass Gewinne von Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft allgemein als positiv gewertet werden.

Wirtschaftlicher Erfolg dient einer guten Patientenversorgung

Wirtschaftlicher Erfolg und die Qualität der Patientenversorgung hängen eng zusammen. Die Analysen des Krankenhausrating-Reports des RWI zeigen, dass Qualität und Wirtschaftlichkeit nicht zueinander im Zielkonflikt stehen und dass Krankenhäuser mit positiven Jahresabschlüssen eine bessere medizinische Ergebnisqualität besitzen (z. B. Krankenhausrating Report 2011). Das Ergebnis des trägerspezifischen Vergleichs der Qualität der Leistungserstellung auf Grundlage der Qualitätsdaten der BQS im Rahmen des Faktenbuchs Krankenhäuser (RWI 2015) zeigt, dass private Träger weniger häufig qualitative Auffälligkeiten aufweisen und die Zahl kritischer Qualitätsdialoge dort deutlich niedriger ist als bei anderen Trägern.
Die Behauptung, Gewinne privater Kliniken gehen zu Lasten der Patientenversorgung, ist falsch und fußt auf einer verkürzten Darstellung. Ebenso verkürzt wie die Annahme, dass Krankenhäuser mit hohen Verlusten, eine bessere Patientenversorgung anbieten. Gewinnorientiertes Wirtschaften erfordert vor allem effiziente Arbeitsabläufe und eine moderne Infrastruktur in Krankenhäusern. Dazu zählen: schlanke Strukturen im Verwaltungsbereich, Entlastung des medizinischen Personals durch patientenferne Service- und Dienstleistungen, digitalisierte Krankenhausinformationssysteme. Investitionen in qualitativ hochwertige medizinische Strukturen sind ohne die Erwirtschaftung von Gewinnen nicht möglich.

Für alle Akteure im Gesundheitssektor gilt das ethische Gebot, medizinische Leistungen auf dem Stand der neuesten medizinischen Erkenntnisse zu organisieren. Dazu müssen die aktuell geltenden Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften in den Versorgungsalltag des Krankenhauses übersetzt werden. Nur in diesem stetigen Bestreben zwischen Über-, Unter- und Fehlversorgung abzuwägen, lässt sich eine gute und effiziente medizinische Patientenversorgung organisieren.

Bundeskartellamt: Wettbewerb verbessert Qualität

Das Bundeskartellamt hat die große Bedeutung des Wettbewerbs für die Qualität der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung klar bestätigt. In ihrem Anfang September 2021 vorgestellten Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung Krankenhäuser kommen die Wettbewerbshüter zu dem Ergebnis, dass der Wettbewerb eine flächendeckende und allgegenwärtige Qualitätskontrolle für die Krankenhäuser bewirkt – wovon vor allem die Patient:innen profitieren.

Durchgeführt wurde die bereits 2016 eingeleitete Sektoruntersuchung, um die wettbewerblichen Rahmenbedingungen und Handlungsspielräume bei Krankenhäusern umfassend zu beleuchten und die Fusionskontroll-Praxis des Bundeskartellamtes weiter zu entwickeln. Die ausführliche Untersuchung ergab, dass die Krankenhäuser  über große Verhaltensspielräume zur Bestimmung ihres Leistungsangebots und der Qualität verfügen. Sie können mit einem guten Angebot Patient:innen akquirieren, denn diese treffen – auf Empfehlung der einweisenden Ärztinnen und Ärzt – eine Auswahlentscheidung zwischen unterschiedlichen Krankenhäusern. Dies gibt den Krankenhäusern zugleich den wirtschaftlichen Anreiz zu Innovation und Investition sowie zu einem effizienten Einsatz der knappen Mittel der solidarischen gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Untersuchungsergebnisse zeigen auch, dass Krankenhäuser mit Qualitätsvorsprüngen mehr Patientinnen und Patienten anziehen als andere Häuser. Bestehende regulatorische Vorgaben wie Krankenhausplanung, festgelegte Fallpauschalen als Entgelte (DRG) und Mindestmengen- oder Mindestqualitätsvorgaben hindern die Krankenhäuser nicht, sich durch Leistung und Qualität von Wettbewerbern abzuheben. 

Das Bundeskartellamt hat zur Vorstellung des Berichts eine Pressemitteilung herausgegeben und stellt weitere Informationen und Material zum Thema zur Verfügung.