Zugang zur Reha
Patienten und Patientinnen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation einer medizinischen Rehabilitation bedürfen, haben das Recht, eine geeignete Rehabilitationsklinik selbst auszusuchen. Dem Kostenträger verbleibt ein Beurteilungsspielraum, ob die geäußerten Wünsche berechtigt und angemessen sind. Bei dieser Prüfung ist die Kostenfrage allerdings außen vor zu lassen.