In 3 Schritten zur Reha

Über eine Million Menschen machen jedes Jahr eine medizi­nische Reha. Aber es gibt immer wieder Berichte von Patienten und Ärzten, dass der Weg in die Reha gar nicht so einfach war. Grundsätzlich gilt: Wer einen Bedarf hat, hat auch einen Anspruch auf eine Rehabilitation. Diese drei Schritte führen Sie in die Reha:

1. Arzt und Antrag

Grundsätzlich hat jeder, der sozialversichert ist, das Recht auf Rehabilitation, also auf die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Das gilt für Krankheiten ebenso wie für Behinderungen oder Altersbeschwerden und für Kinder und Jugendliche ebenso wie für Erwachsene oder Senioren – Hauptsache ist, dass Aussicht auf Besserung besteht.

Reha-Maßnahmen müssen beantragt werden. Erste Anlaufstelle dafür ist der behandelnde Arzt. Er kennt die Begründung für den Rehabilitationsbedarf, hilft beim Aufüllen des Antrags oder stellt ihn gleich selbst. Oft ist es sinnvoll, sich zustätzliche Unterstützung zu holen.

2. Wunsch- und Wahlrecht

Reha ist nicht gleich Reha. Der beste Reha-Erfolg wird in einer Einrichtung erzielt, die genau auf die Bedürfnisse und die Erkrankung des Patienten ausgerichtet ist. Leider schlagen die Kostenträger für eine Reha oft nicht die beste sondern die preisgünstigste Klinik vor. Das müssen Sie nicht hinnehmen, denn Reha-Patienten haben ein gesetzlich verbrieftes Wunsch- und Wahlrecht. Bei der Auswahl der geeigneten Klinik sollten Sie sich vom behandelnden Arzt beraten lassen und selbst Informationen einholen. Sehr nützliche Informationen und Beratung zum Thema bieten das Rehaportal Qualitätskliniken.de und der Arbeitskreis Gesundheit.

3. Ablehnung und Widerspruch

Es kommt immer wieder vor, dass Krankenkassen oder Rentenversicherung die Kosten für eine Reha nicht übernehmen wollen. Gegen eine Ablehnung besteht innerhalb eines Monats ein Widerspruchsrecht und die Erfahrung zeigt, dass die Rehabilitation bzw. die Wunschklinik dann häufig doch noch genehmigt wird. Im Widerspruch müssen die Argumente für die Ablehnung entkräftet werden, der behandelnde Arzt kann hierbei helfen. Manche Kassen versuchen, Antragsteller am Telefon zu überreden, den Widerspruch zurückzuziehen. Darauf sollte sich niemand einlassen, sondern eine schriftliche Entscheidung verlangen.

Hilfestellung bei abgelehnten Reha-Anträgen oder Ablehnung der Wunschklinik geben verschiedene  Beratungsstellen wie der Arbeitskreis Gesundheit und der Sozialverband VdK

Anschlussheilbehandlung (AHB)

Eine Sonderform der Reha ist die sogenannte Anschlussheilbehandlung nach einer Versorgung im Krankenhaus oder einer ambulanten Operation. Sie hilft zum Beispiel Menschen nach einem Herzinfarkt oder nach dem Einbau eines künstlichen Gelenks bei der Genesung. Anschlussheilbehandlungen machen rund 40 Prozent aller Rehas aus. Den Antrag darauf stellt der Sozialdienst im Krankenhaus.

Medizinische Reha für pflegende Angehörige

Der Bedarf und die notwendigen Angebotsstrukturen an medizinischer Rehabilitation für pflegende Angehörige sind vorhanden. Probleme gibt es jedoch häufig beim Zugang, der nicht niedrigschwellig genug ist. Das BQS-Institut für Qualität und Patientensicherheit weist in seiner Bestandsaufnahme auf Kliniken mit spezifischen Angeboten für Pflegende Angehörige hin.

Die Bestandsaufnahme weist 31 Kliniken mit spezifischen Angeboten für Pflegende Angehörige aus (Seite 57ff.). Darüber hinaus werden 29 Kliniken genannt, die die Aufnahme pflegebedürftiger Begleitpersonen ermöglichen (Anhang 4 der Bestandsaufnahme).

Das Rehaportal hilft bei der Suche nach einer passgenauen Reha-Klinik für pflegende Angehörige.