Investitions­finanzierung

Eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patient:innen erfordert eine laufende Investition in die medizinischen Anlagen, Räumlichkeiten und Digitalisierung. Gemeinsam mit der Krankenhausplanung obliegt die Finanzierung der Krankenhausinvestitionen im Verantwortungsbereich der Länder. Dieser Verantwortung kommen die Länder seit Jahren nicht im vollen Umfang nach. Einer Auswertung der DKG zufolge beträgt das Investitionsdefizit für den Zeitraum von 2015 bis 2020 einen kumulierten Wert von 22 Milliarden Euro (siehe Abbildung 3). Die Regierungen der Bundesländer tragen somit eine Mitverantwortung an der wirtschaftlichen Notlage der Krankenhäuser.

Auch im Zusammenhang mit der angekündigten Krankenhausreform fordert der BDPK in seinem Positionspapier die Bundesländer auf, endlich ihrer Verpflichtung zu einer angemessenen Investitionsfinanzierung nachzukommen.