Schädliche Schablonen: Private Klinikträger kritisieren Eckpunkte für die Krankenhausreform

Nach Ansicht des BDPK verkennen die aktuellen Krankenhausreform-Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) elementare Versorgungserfordernisse. Die von der Politik selbst gesteckten Ziele würden mit den vorgesehenen Reform-Instrumenten nicht erreicht, deshalb sei eine Kurskorrektur unbedingt erforderlich.

Anlass für die in einer ausführlichen Stellungnahme zusammengefasste Kritik des BDPK ist ein Eckpunkte-Papier, das vom BMG zu den aktuellen Bund-Länder-Gesprächen über die geplante Krankenhausreform vorgelegt wurde. Die privaten Klinikträger bemängeln vor allem, dass die vom BMG vorgesehene Zentralisierung von Krankenhaus-Standorten keinerlei Unterschied zwischen urbanen und ländlichen sowie über- und unterversorgten Lebensräumen mache. Zudem würde allein das Zählen von Fachabteilungen zur Zuordnung in die vorgesehenen Versorgungslevel führen, Qualitätsaspekte blieben unberücksichtigt. Die starren Versorgungslevel hätten zur Folge, dass die Kliniken im Level 1i nicht mehr regelhaft in den Krankenhausplänen der Länder aufgenommen wären und über keine ausreichende wirtschaftliche Existenzgrundlage verfügen. Diese schablonenhafte Strategie würde zu großen Krankenhaus-Gebilden in Ballungsräumen führen, während zahlreiche kleinere, bedarfsnotwendige und leistungsfähige Kliniken geschlossen werden müssten. Das widerspreche dem Leitgedanken der Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen und sei zudem praktisch kaum zu realisieren, da das BMG für eine solche Umstrukturierung weder Finanzierungs- noch Umsetzungspläne habe. Diese seien jedoch erforderlich, da es zu einer massiven Verlagerung von Behandlungs- und Personalkapazitäten an die verbleibenden zentralisierten Krankenhäuser kommen würde. Der BDPK fordert deshalb, die Krankenhausreform im Zusammenwirken mit den Bundesländern am Versorgungsbedarf in den Regionen auszurichten und bewährte Strukturen zu stärken, statt sie zu zerschlagen.

Neben weiteren inhaltlichen Schwächen der aktuellen Reformvorschläge greift der BDPK in seiner Stellungnahme auch die verbreitete Vorstellung auf, die Kliniken würden durch die Einführung einer Vorhaltefinanzierung von ökonomischen Zwängen befreit. Da bisher keine zusätzlichen finanziellen Mittel vorgesehen sind und neben der Vorhaltepauschale weiterhin ein erheblicher Fallzahlbezug bleibt, bezweifelt der BDPK, dass dieses gut gemeinte Instrument in der derzeit vorgesehenen Form die gewünschte Wirkung haben wird. Zudem befürchtet der BDPK, dass noch vor Inkrafttreten der Reform hunderte Krankenhäuser wegen der galoppierenden Inflation und der Defizitentwicklung schließen müssen. Den drohenden ungesteuerten Strukturwandel mit zahlreichen Insolvenzen und Krankenhausschließungen zu verhindern, sei vordringlichste Aufgabe der Politik.

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