Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Der BDPK begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Aufnahme von qualifizierten Beschäftigten aus Nicht-EU-Staaten zu fördern. Vor dem Hintergrund des akuten Fachkräftemangels im Gesundheits- und Pflegebereich sehen wir es als dringend erforderlich an, durch die Absenkung rechtlicher Barrieren und die Entbürokratisierung der Einwanderungsverfahren geeignete Rahmenbedingungen für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten zu schaffen. Neben den im Gesetzentwurf vorgesehenen wichtigen Regelungen zur Vereinfachung der Einwanderungsverfahren ist gleichermaßen die Vereinfachung der Berufsanerkennungsverfahren erforderlich, damit die ausländischen Fachkräfte auch erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert werden können.

Einen besonderen Handlungsbedarf sehen wir bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen für ärztliche, pflegerische und weitere therapeutisch tätige Berufsgruppen. Hier fehlt es an einem bundesweit einheitlichen Standard, weshalb ausländische Fachkräfte mit einem intrasparenten und bürokratischen Verfahren konfrontiert werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Dauer des Anerkennungsverfahrens. So dauert die Anerkennung einer ärztlichen Qualifikation aus dem Ausland beispielsweise in Thüringen bis zu anderthalb Jahre, während das Anerkennungsverfahren in Hessen nur acht Wochen erfordert. Die Erstellung einer Bundesdatenbank mit geprüften und anerkannten Berufsabschlüssen sowie eine bundesweit einheitliche Fristsetzung für Anerkennungsverfahren würde die Verfahren wesentlich beschleunigen, die Barriere für ausländische Fachkräfte reduzieren und die Planungssicherheit für inländische Arbeitgeber erhöhen.

Für die rund 1.000 Krankenhäuser sowie Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen in privater Trägerschaft ist ein beschleunigtes, bundeseinheitliches Berufsanerkennungsverfahren dringend erforderlich und sollte im Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung ebenfalls geregelt werden.

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