Schwerpunkte für die Reha: Prävention, Rehabilitation, Erwerbsminderungsrente

Das BMAS stellte Anfang März zusammen mit der DRV Bund, mit Vertreter:innen des BMG, des BMFSFJ, der Selbstverwaltung und den Reha-Trägern und Reha-Verbänden das Arbeitsprogramm für 2022 bis 2025 zu rehaspezifischen Themen vor. Darin finden sich auch die vom BDPK seit langem gestellten Forderungen wieder: Gestaltung eines bedarfsgerechten Reha-Budgets, Pflegeausbildung in Rehaeinrichtungen ermöglichen, Öffnung der Wiederholungsfrist.

Das den Reha-Trägern und Reha-Verbänden vorgestellte Arbeitsprogramm 2022-2025 „Prävention, Rehabilitation, Erwerbsminderungsrente“ enthält die folgenden wesentlichen Themenschwerpunkte:

  • Bedarfsgerechtes Reha-Budget: nicht als Obergrenze, sondern als Orientierungslinie bzw. Zielvorgabe; System soll überprüft werden; zunächst soll bisheriger Anpassungsmechanismus nachjustiert werden, um Fehlentwicklungen zu verhindern; zudem muss die Auswertung des neuen Vergütungssystems auf das Budget bewertet werden
  • Pflegeausbildung in Rehaeinrichtungen: Ausbildungsmodule müssen auf die besonderen rehabilitativen Anforderungen überprüft und um Reha-Inhalte erweitert werden; DRV beschreibt bis zum 2.Quartal 2024 den Personal- und Fachkräftebedarf und benennt etwaige Rekrutierungshemmnisse
  • Stärkung der Reha in der Hochschulausbildung für Ärzte: die Umsetzung erfolgt bereits im BMG-Referentenentwurf (noch in Ressortabstimmung)
  • Öffnung der Wiederholungsfrist für Reha-Maßnahmen: flexiblere Handhabung, d.h. geringere Abstände und bedarfsgerechte Bemessung der Reha-Dauer
  • Digitale Angebote im Bereich Prävention und Nachsorge: die Leistungen sollen inhaltlich und strukturell durch Auswertung der Forschungsdaten weiterentwickelt werden
  • Ü-45-Gesundheits-Check: gesetzliche Verankerung nach abgeschlossenem Modellprojekt in 2024
  • Rehapro: Ergebnisse der Projekte werden in 2026 erwartet; zu den wesentlichen Handlungsfeldern gehören: „Sicherstellung eines einfachen, barriere- und diskriminierungsfreien Zugangs unter Nutzung digitaler Angebote“; „Ausbau der Präventionsangebote“; „Weiterentwicklung der Teilhabeleistungen“; „Stärkung von Kooperation und Vernetzung, damit Versicherte ihre Leistungen „wie aus einer Hand“ erhalten“; „Optimierung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen“
  • Gemeinsamer Grundantrag wird durch BAR umgesetzt; die Erprobungsphase ist bereits gestartet und hier zu erreichen
  • Forschungsdaten: die Möglichkeiten der Datenverknüpfung für Forschungszwecke sollen erweitert und der Datenaustausch zwischen den Forschungszentren der GKV und DRV ermöglicht werden
  • Verknüpfung mit dem Programm „Arbeit: Sicher und Gesund“: Das Programm ist ein laufender Prozess, dessen Abschluss ab Mitte 2025 erwartet wird; Erkenntnisse der Offensive „Psychische Gesundheit“ sollen genutzt werden, um gesunde Arbeit zu fördern und die Zahl der Erwerbsminderungsrente (EMR) zu verringern
  • Eingliederungsversuch: Erprobung einer Erwerbstätigkeit ohne Wegfall der EMR (im SGB XII und SGB IV bereits erfolgt)
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels soll das BEM als ein Instrument der Arbeitsplatz- und Fachkräftesicherung weiter gestärkt und die Nutzung des BEM-Verfahrens forciert werden
  • Einführung eines Fallmanagements im Reha-Prozess: BMAS und DRV erarbeiten bis Sommer 2024 ein Konzept mit dem Ziel, Empfehlungen und Lösungsansätze zu formulieren, wie EMR beziehende Menschen begleitet und gefördert werden können
  • Kooperationsvereinbarungen: Erstellung einer Übersicht, um bestehende Lücken und Handlungsbedarfe zwischen den Reha-Trägern zu erkennen
  • Steigerung des Bekanntheitsgrades der Präventions- und Teilhabeleistungen der DRV: Öffentlichkeitswirksamkeit der Website www.meine-rehabilitation.de verstärken
  • Klimaschutz: DRV Bund prüft, welche Auswirkungen sich durch zusätzliche gesetzliche Anforderungen – insbesondere für den Haushalt der RV –ergeben

Das 18-seitige Arbeitsprogramm steht als Download zur Verfügung.