Kritik am Transparenzgesetz bleibt bestehen

Berlin, 22.02.2024 – Der Vermittlungsausschuss des Bundesrates hat das umstrittene Krankenhaustransparenzgesetz unverändert passieren lassen. Es wurden auch keine Nachbesserungen bei der defizitären Betriebskostenfinanzierung beschlossen. Der dringend benötigte Inflationsausgleich und eine Anhebung der Landesbasisfallwerte kommt nun allenfalls mit dem geplanten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), das am 27. April 2024 vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Inhalte, Ausgestaltung und Höhe eventueller Hilfen liegen nun wieder einmal in den Händen von Bundesminister Lauterbach. Mit einer gesetzlichen Regelung, die den Krankenhäusern wirklich hilft, kann frühestens zum 1. Juli 2024 oder zum 1. Januar 2025 gerechnet werden. „Zu spät,“ findet BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz, „viele Krankenhäuser werden diese Hilfen nicht mehr erleben.“

Bublitz weiter: „Mit der Entscheidung für das Transparenzgesetz wird die Insolvenzwelle der Krankenhäuser nicht gestoppt. Man muss sich fragen, worauf die Mitglieder des Vermittlungsausschusses und Minister Lauterbach ihren Optimismus stützen, dass mit den angekündigten Regelungen die Lage der Kliniken verbessert würde. Weder dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses noch dem Gesetzentwurf des Krankenhaustransparenzgesetzes sind konkrete Anhaltspunkte dafür zu entnehmen. Die Preissteigerungen werden nach wie vor nicht ausgeglichen und die Kliniken rutschen immer weiter in die Krise. Es bleibt bei der Ankündigung, nun endlich Geld für ordnungspolitisch dysfunktionale Pflegebudgets fließen zu lassen, auf das die Krankenhäuser sowieso schon lange Anspruch haben. Mit ihrem Bekenntnis zum Krankenhaustransparengesetz sind nun die Bundesländer konkret in der Mitverantwortung, die Pleitewelle von Krankenhäusern durch eine kostendeckende Betriebskostenfinanzierung  abzuwenden. Dafür bleibt nur noch wenig Zeit!“