Stellungnahmen

Der BDPK  ist anhörungsberechtigter Verband bei der Gesetzgebung des Deutschen Bundestages und beteiligt sich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten intensiv an der Ausarbeitung von Gesetzen, Verordnungen und anderen Regelungen zum Gesundheits- und Sozialwesen.
Bevor der Deutsche Bundestag über einen Gesetzesentwurf abstimmt, werden Organisationen  und Gruppen, die von dem geplanten Gesetz  betroffen sind, zu den Beratungen in den Fachministerien hinzugezogen. Da diese Verbände und Organisationen über ein erhebliches Maß an Sachkunde verfügen, ist ihre  Beteiligung im Gesetzgebungsverfahren für den Gesetzgeber unverzichtbar und es ist sichergestellt, dass möglichst viele Interessen erkannt und berücksichtigt werden.

Die vom BDPK abgegebenen Stellungnahmen – zumeist im parlamentarischen Verfahren – haben wir hier für Sie nach Aktualität aufgelistet. Unter der Kurzbeschreibung können Sie über einen Link die vollständigen Stellungnahmen aufrufen.

Kostenübernahme bei Testungen in der Reha

Die Kostenübernahme für die Testungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Krankenhäusern auf COVID-19 durch die GKV sollte auch ohne Anordnung des Gesundheitsamtes gelten. Diese Regelung muss auch für Vorsorge- und Reha-Einrichtungen gelten.

Versorgung beihilfeberechtigter Patienten beeinträchtigt

Die Neuregelungen der Bundesbeihilfeversorgung führen aus unserer Sicht zu erheblichen Folgeproblemen und beeinträchtigen dadurch die Versorgung beihilfeberechtigter Patienten.

Auch am Regierungsentwurf ist Nachbesserungsbedarf nötig

Der Regierungsentwurf eines zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung muss angepasst werden: Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Reha-Einrichtungen sollten die Testung von Patienten und Mitarbeitern auf COVID-19 bei den Kostenträgern geltend machen können.

Ergänzungsbedarf bei Gesetz zum Schutz der Bevölkerung

Die Formulierungshilfe des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage nationaler Trageweite muss ergänzt werden.

Referentenentwurf berücksichtigt endlich Mutter/Vater-Kind-Reha

Wir begrüßen, dass endlich auch die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen für Mütter/Väter und Kinder während der Corona-Pandemie unter den Rettungsschirm der Bundesregierung fallen. Nichtsdestotrotz besteht nach wie vor Handlungsbedarf bei den Privatkliniken nach § 30 GewO sowie den ambulanten Reha-Einrichtungen.

Rettung kommt - aber nicht für alle

Der Bundestag hat die Gesetze zur Entlastung von Krankenhäusern und Rehakliniken verabschiedet. Großer Nachbesserungsbedarf besteht jedoch bei der Mutter/Vater-Kind-Reha sowie den Privatkliniken nach § 30 GewO.

Referentenentwurf des Medizinische Rehabilitationsleistungs-Beschaffungsgesetzes

Wir begrüßen das Gesetz, dass sich für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit einsetzt. Fordern aber die Beteiligung von Reha-Einrichtungen und ihrer Verbände durch die Vereinbarung von verbindlichen Rahmenempfehlungen zur Leistungserbringung, Vergütung und Belegung sowie der Qualitätssicherung.

Patientendaten-Schutzgesetz: Stellungnahme der AG MedReha

Die AG MedReha fordert den Einbezug der Reha-Leistungserbringerverbände bei der Entwicklung der Telematikinfrastruktur und die Sicherstellung einer schnellstmöglichen Umsetzung der Finanzierungsvereinbarung.

Referentenentwurf zum GWb-Digitalisierungsgesetz

Die Vorgaben zur Fusionskontrolle sollten beim Zusammenschluss von Krankenhäusern durch die Einführung einer Bereichsausnahme ergänzt werden, um notwendige und politisch gewollte Zusammenschlüsse zu ermöglichen.

Stellungnahme zur Notfallversorgung

Die Reform der Notfallversorgung muss zu einer Verbesserung der ambulanten Notfallversorgung führen. Die vorliegenden Regelungsinhalte sind dafür jedoch keine geeignete Grundlage.