Auch am Regierungsentwurf ist Nachbesserungsbedarf nötig

Der Regierungsentwurf eines zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung muss angepasst werden: Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Reha-Einrichtungen sollten die Testung von Patienten und Mitarbeitern auf COVID-19 bei den Kostenträgern geltend machen können.

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD:
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

A.    Vorbemerkung
Mit dem Gesetzentwurf sollen die bereits beschlossenen und dringend notwendigen Maßnahmen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes sowie des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite weiterentwickelt und ergänzt werden.
Folgende Maßnahmen müssen aus Sicht des BDPK darüber hinaus ergänzt/angepasst werden:

  1. Finanzierung von symptomunabhängigen COVID-19-Testungen in Krankenhäusern und Vorsorge- und Reha-Einrichtungen
  2. Vergütung von coronabedingten Mehrkosten, die den Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen entstehen
  3. Erweiterung des Rettungsschirms auf Privatkliniken ohne Versorgungsvertrag und Ambulante Rehabilitationseinrichtungen
  4. Finanzieller Ausgleich der Behandlungsausfälle von PKV-Versicherten und beihilfeberechtigten Beamten und Rentnern in Vorsorge- und Reha-Einrichtungen
  5. Finanzierung des Leerstands von Entlastungskrankenhäusern
  6. Regelungen zur Kurzzeitpflege/Pflege in Vorsorge- und Reha-Einrichtungen
  7. Zulassung der Rehabilitationseinrichtungen als Träger der praktischen Pflegeausbildung
  8. Unterjährige Datenlieferung durch die Krankenhäuser

Die ganze Stellungnahme finden Sie in der Anlage.