Stellungnahme zur Notfallversorgung

Die Reform der Notfallversorgung muss zu einer Verbesserung der ambulanten Notfallversorgung führen. Die vorliegenden Regelungsinhalte sind dafür jedoch keine geeignete Grundlage.

Es entspricht der Versorgungsrealität, dass Patienten auch bei leichteren Erkrankungen die Notaufnahme der Krankenhäuser aufsuchen. Schon jetzt suchen mehr als die Hälfte der 20 Millionen in Deutschland betreuten ambulanten Notfallpatienten (etwa 10,5 Mio.) Hilfe in den Notaufnahmen der Krankenhäuser. Rund 1.100 Krankenhäuser nehmen an der ambulanten Notfallversorgung teil. Es wäre deshalb folgerichtig, Verbesserungen der ambulanten Notfallversorgung durch die Schaffung klarer Strukturen innerhalb dieses Krankenhaus-Settings anzusiedeln. Wenn mit Integrierten Notfallzentren (INZ) eine optimierte Koordinierung und Kanalisierung der Notfallpatienten erfolgen soll, dann müssen diese INZs entsprechend der oben beschriebenen Versorgungsrealität an allen Plankrankenhäusern, die an der Notfallversorgung teilnehmen, errichtet werden. Soll die Zahl reduziert werden, müssen diese mindestens an allen Krankenhäusern der Basisnotfallstufe angesiedelt sein.

Integrierte Notfallzentren verbessern die Notfallversorgung nur dann, wenn sie qualifizierte Leistungen erbringen können. Dazu gehört neben einer guten und leistungsfähigen Personalausstattung auch eine qualifizierte Ausstattung mit bildgebender Diagnostik (Röntgen und Ultraschall). Eine effiziente Patientenversorgung erfordert außerdem klare Organisations- und Verantwortungslinien ohne aufwändige Doppelstrukturen. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn die fachliche und organisatorische Leitung der INZs auf die Krankenhäuser übertragen wird. Eine Verbesserung der ambulanten Notfallversorgung benötigt keine weiteren G-BA-Anforderungen. Diese existieren bereits für den weitaus komplexeren stationären Sektor.

Der vorliegende Referentenentwurf sieht demgegenüber vor, die ambulante Notfallversorgung an Krankenhäusern deutlich einzuschränken, indem diese in Zukunft nur noch in integrierten Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Krankenhäusern erbracht werden darf. Die Entscheidung darüber, an welchen Krankenhäusern INZ gegründet werden sollen, trifft der erweiterte Landesausschuss – ein Gremium, in dem die Kassen und KVen die Mehrheit haben und Krankenhäuser ja nach Leistungsfähigkeit und Bereitschaft des KV-Systems überstimmt werden. Im Ergebnis steht so ein beliebiges Zu- und Abschalten von Krankenhäusern bei der ambulanten Notfallversorgung. Plänen der KV Hessen zufolge sollen die INZs an Maximalversorger angesiedelt werden. Die Notfallversorgung von Patienten mit Bagatellerkrankungen an diesen Krankenhäusern entbehrt jeder Logik. Die lückenhafte INZ-Errichtung wird gleichzeitig zu einer fatalen Ausdünnung von ambulanten Notfallstrukturen in ländlichen Gebieten führen.

Verschärft wird diese Standortregelung dadurch, dass Krankenhäuser, die ohne INZ Notfallleistungen für ambulante Notfallpatienten erbringen, mit Vergütungsabschlägen von 50 Prozent bestraft werden. Bereits heute existiert ein Defizit von 88 Euro pro Behandlungsfall bei der Finanzierung der Behandlungskosten für ambulante Notfallpatienten. Diese Patienten suchen die Notaufnahmen der Krankenhäuser auf. Krankenhäuser ohne INZ werden dabei in die haftungsrechtlich und versorgungspolitisch völlig unvertretbare Situation gebracht, Notfallpatienten abweisen zu müssen.

Den Wortlaut der gesamten Stellungnahme können Sie der Anlage entnehmen.