Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zum Schutz der Versorgungsstrukturen im Bereich der zahnärztlichen Versorgung, Heilmittelversorgung, Mutter-/Vater-Kind-Leistungen und der Pflegehilfsmittelversorgung vor Gefährdungen infolge wirtschaftlicher Auswirkungen der SARS-CoV-2-Epediemie (SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung)
Mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz sind wichtige und dringend benötigte Regelungen zur Inanspruchnahme und Unterstützung der Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen in der Corona-Epidemie in Kraft getreten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit dem vorliegenden Entwurf nun auch Vorsorge- und Reha-Einrichtungen für Mütter, Väter und Kinder in der Corona-Epidemie unterstützt werden. Noch unberücksichtigt bleiben jedoch weiterhin
1. Privatkliniken nach § 30 GewO ohne Versorgungsvertrag,
2. Ambulante Rehabilitationseinrichtungen sowie
3. Behandlungsausfälle von PKV-Versicherten und beihilfeberechtigten Beamten und Rentnern in ambulanten und stationären Vorsorge- und Reha-Einrichtungen.
Die ganze Stellungnahme finden Sie in der Anlage.