Referentenentwurf zum GWb-Digitalisierungsgesetz

Die Vorgaben zur Fusionskontrolle sollten beim Zusammenschluss von Krankenhäusern durch die Einführung einer Bereichsausnahme ergänzt werden, um notwendige und politisch gewollte Zusammenschlüsse zu ermöglichen.

Das GWB regelt u. a. die Fusionskontrolle. Bei der Prüfung von Krankenhauszusammenschlüssen wenden das Bundeskartellamt und der Bundesgerichtshof eine enge räumliche Marktabgrenzung an, die auf den Einzugsbereich der Krankenhäuser abstellt. Im Rahmen der Gesamtbetrachtung ist ein wesentliches Kriterium die Prüfung des Marktanteils am sachlichen, räumlichen Markt auf Grundlage der Fallzahlen akut-stationärer Patienten.

Die Besonderheiten des Krankenhausmarktes, wie das Fehlen von Preiswettbewerb, die medizinische Qualität und die zukünftige Erreichbarkeit des Krankenhauses werden aktuell nicht berücksichtigt. Durch zu strenge Vorgaben werden politisch gewollte Neuausrichtungen von Angebotsstrukturen von Krankenhäusern verhindert. In den letzten Jahren wurden für Krankenhäuser eine Vielzahl neuer Strukturvorgaben eingeführt, die nur mit größeren Einheiten erreicht werden können. Dies macht Zusammenschlüsse notwendig, die aktuell verhindert werden.