Kolumne von Thomas Bublitz

Ein neuer Politikstil zieht ein

Inhaltlich liegen die Vorstellungen der privaten Krankenhäuser mit den Vorstellungen der Bundesregierung zur Reform der Krankenhauslandschaft nicht weit auseinander. Viele der heute geltenden Regelungen für die stationäre Behandlung sind nicht mehr zeitgemäß und müssen modernisiert oder abgeschafft werden. Dazu gehören vor allem die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung und die Abschaffung der Mindestverweildauer. Das Besondere an der Krankenhausbehandlung ist sicher nicht die Übernachtung, sondern die umfassende medizinische Versorgung mit allem, was die moderne Medizin zu bieten hat. Auf lange Sicht können solche Reformansätze unsere Krankenhäuser und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlasten.

Respekt, Herr Minister! Das einfach so ins Gesetz zu schreiben, ohne darüber mit Parlamentariern und Praktikern zu diskutieren, ist mutig. Nicht einmal 24 Stunden blieben den anhörungsberechtigten Verbänden zwischen Vorlage der entsprechenden Änderungsanträge und der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. Irritierend ist für mich die Tatsache, dass sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) für bedeutsame Änderungen wie zum Beispiel die Einführung der sogenannten Hybrid-DRG oder eines Pflegebedarfsbemessungsinstrumentes die Ausgestaltungsmöglichkeiten per Rechtsverordnung zuweisen lässt. Wie die so wichtigen Details letztlich aussehen, entscheidet nun das BMG beziehungsweise der Minister allein.

Wenn keine inhaltliche Debatte gewünscht und nötig ist, geben wir unsere Hinweise deshalb auf diesem Weg: Bei der stationären Tagesbehandlung muss die untere Grenzverweildauer weg. Es macht doch keinen Sinn, die Patienten so oft wieder ins Krankenhaus einzubestellen, wie sie auch stationär mit Übernachtung hätten bleiben müssen. Das ist nicht nur unnötig, sondern kostet auch noch das Geld der Patientinnen und Patienten, die schließlich die täglichen Fahrtkosten selbst tragen sollen. Unabhängig von dem Haftungsrisiko haben diese Knackpunkte Killerpotenzial für eine eigentlich gute Idee.

Noch ein Hinweis zum geplanten Pflegebedarfsbemessungsinstrument: Die Einführung und die Sanktionierung zusätzlich zu den umfassenden Pflegepersonaluntergrenzen wird für die Krankenhäuser unbeherrschbar und helfen der Pflege nicht. Die brauchen nämlich Unterstützung durch mehr Pflegekräfte, durch Therapeuten, durch Hebammen und durch Pflegehilfskräfte. Dieses Personal zukünftig nicht mehr aus dem Pflegebudget zu bezahlen, ist das Gegenteil von „Wir stärken die Pflege“!