Erst im Zuge der „Hotspot-Regelungen“ gemäß § 28a Abs. 8, werden Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mit aufgeführt. Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sind wie andere Gesundheitseinrichtungen maßgeblicher Bestandteil der Pandemie-Versorgung und sollten in der Aufzählung dringend ergänzt werden.
Die vollständige Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften lesen Sie hier.