Private Klinikträger sehen gute Ansätze für künftige Versorgungsplanung

Georg Freund, Vorsitzender des Landesverbandes der Privatkliniken in Hessen e.V. zum Entwurf des Koalitionsvertrages:

„Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD enthält gute Ansätze für die Gestaltung der künftigen Gesundheitsstrukturen in Hessen. Erfreulich ist, dass die Investitionsmittel auf 550 Millionen Euro jährlich erhöht werden sollen.

Zu vage bleiben die Ausführungen zur Finanzierung des Transformationsfonds im Zuge der Krankenhausreform. Nach dem derzeitigen Entwurf sieht das Land hier insbesondere auch den Bund und die Kassen in der Pflicht. Dies kann in den Bund-Länder Gesprächen zu einer Hängepartie für die Kliniken führen, wenn beide sich über die Finanzierung nicht einig werden.

Den erkennbaren Fokus digitale Lösungen künftig stärker in die Gesundheitsversorgung einzubeziehen, begrüßen wir. Diese Komponente ist essenziell, um in Hessen auch künftig eine flächendeckend gute ambulante und stationäre Versorgung sicherzustellen.

Bei den Ausführungen zu den Medizinischen Versorgungszentren hätten wir uns weniger Ideologie gewünscht. Die Koalition zeigt ja an anderer Stelle, dass sie in der Lage ist, sich hiervon zu lösen. Im Bereich der Medizinischen Versorgungszentren tragen Betreiber aller Trägergruppen zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung bei. Hier zuvorderst nur die kommunalen und freigemeinnützigen Träger sowie Ärztegemeinschaften bei der Errichtung von Medizinischen Versorgungszentren zu unterstützen und nach einer stärkeren Regulierung der investorengeführten MVZs zu rufen, enttäuscht. Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass investorengeführte MVZs sich nicht nachteilig auf die Versorgung auswirken. Insofern stellt sich die Frage nach dem Regulierungsbedarf.

In Hinblick auf die medizinischen Landeskonzepte, wie dem Onkologie-Konzept, das sich in der Vergangenheit zweifelsohne bewährt hat, plädieren wir dafür, dass die Diskussion über deren Fortführung ergebnisoffen geführt wird. Mit der Leistungsgruppenplanung werden wir 2024/ 25 völlig neue Wege beschreiten. Hier gilt es kritisch zu hinterfragen, welchen Mehrwert ergänzende Konzepte auch vor dem Hintergrund der bestehenden G-BA Zentrumsregelungen noch haben.“