BMG erarbeitet Empfehlungen zum Bürokratie-Abbau

Das Bundeskabinett hat vergangene Woche den vom Bundesministerium für Justiz (BMJ) vorgelegten Sonderbericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus beschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat in diesem Rahmen Vorschläge zum Bürokratieabbau erarbeitet – die allerdings recht wage sind.

Dem Bericht des Bundesjustizministeriums zufolge hat das das BMG Empfehlungen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen erarbeitet. Sehr konkret werden die Vorschläge allerdings nicht. Folgende Initiativen sind geplant:

  • Im Krankenhaus sollen Maßnahmen zum Bürokratieabbau insbesondere Bestandteil der geplanten Gesetzge­bung zur Krankenhausreform sein. Auch seien Bürokratieentlastungen für die statio­näre Kinder- und Jugendmedizin geplant.
  • Entlastungen im Arzneimittelbereich, insbesondere bei klinischen Prüfungen und Arzneimittelzulassungen, von Apotheken sowie in den Bereichen Medizin­produkte und Betäu­bungs­mittel.
  • Für den ambulanten Bereich sind Maßnahmen insbesondere für die Bescheinigungen bei der Erkrankung eines Kindes (§ 45 Absatz 1 SGB V), die vertragsärztliche/vertragszahnärztlichen Zulassung, die Digitalisierung in der ambulanten Versorgung, die Reduzierung von Belastungen durch Vordrucke/Formulare und die Psychotherapie
  • vorgesehen.
  • Entlastungen im Hilfsmittelbereich, insbesondere hinsichtlich der Präqualifizierungsverfahren, der administrativen Verfahren und bezüglich der Beschleunigung der Hilfsmittelversorgung von Kindern.
  • Bei der Langzeitpflege sind neben einer Vereinfachung von Formularen zur Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung auch Vereinfachungen bei Meldeverfahren vorgesehen.

Unsere Verbandsforderungen zum Bürokratie-Abbau für Krankenhäuser sowie Reha- und Vorsorgeeinrichtungen