Im Jahr 2019 wurden nach Angaben des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) von deutschlandweit 16.300.000 Krankenhausfällen (GKV-Versicherte) 3.040.000 Krankenhausabrechnungen geprüft (2018: 2.580.000[1]). Davon waren in 46,1 Prozent der Fälle die Durchführung oder Abrechnung der Leistung des Krankenhauses aus medizinischer Sicht korrekt (52,2 Prozent nicht korrekt[2]). Abzuwarten bleibt, wie sich diese Zahlen entwickeln, sobald die im MDK-Reformgesetz verankerten krankenhausindividuellen Prüfquoten greifen. Denn im nunmehr zweiten Jahr nach dem Inkrafttreten des MDK-Reformgesetzes am 01.01.2020 zeigen sich dessen Wirkungen noch nicht: Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die quartalsabhängige Prüfquotengrenze durch das Zweite Bevölkerungsschutzgesetz für das gesamte Jahr 2021 auf 12,5 Prozent (im Jahr 2020 auf 5 Prozent) festgelegt; die krankenhausindividuellen, quartalsabhängigen Prüfquoten i. H. v. 5 / 10 / 15 Prozent sollen ab dem Jahr 2022 gelten.
Auch die Umgestaltung der organisatorischen Strukturen des MDK wurde durch das MDK-Reformgesetz beschlossen: Bis Juni 2021 sollen alle MDK zu eigenständigen Körperschaften des öffentlichen Rechts umgewandelt werden. Dann sollen sie einheitlich unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst“ geführt werden. Bis Ende 2021 soll der Spitzenverband des MDK ebenfalls in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts umgewandelt und in „Medizinischer Dienst Bund“ umbenannt werden. Damit verbunden ist auch dessen Ablösung aus der Trägerschaft des GKV-SV. Träger des MD Bund werden dann die Medizinischen Dienste auf Landesebene.[3] Auch diesbezüglich wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen, ob diese Maßnahmen v. a. zu mehr Unabhängigkeit und Neutralität in der Begutachtung durch den MD führen werden. Dies könnte sich insbesondere bei der Durchführung von Strukturprüfungen zeigen. Die dazugehörige Richtlinie des MDS liegt bisher jedoch noch nicht vor (Stand: 27.04.2021), obwohl die Prüfungen bereits ab Sommer 2021 beginnen sollen.
Der BDPK-Fachausschuss Krankenhäuser befasst sich in seinen Sitzungen regelmäßig mit MDK-relevanten Themenstellungen und tauscht sich beispielsweise zur Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV), Rechnungsprüfungen und Prüfquotenüberschreitungen aus. Aus Sicht des BDPK sollte die Prüfung auf sekundäre Fehlbelegung abgeschafft und der Prüfaufwand durch Vereinfachung des DRG-Systems reduziert werden. Aufgrund der anhaltenden Pandemielage wäre es zudem dringend notwendig, die Prüfquote auch im Jahr 2021 auf 5 Prozent zu begrenzen.