Zeitplan: Verkündung am 17.02.2021, Inkrafttreten am 01.07.2021
Inhalt: Zulassung und Inanspruchnahme von Reha-Einrichtungen durch die RV-Träger sollen im Einklang mit dem (europäischen) Vergaberecht gesetzlich geregelt werden und durch den federführenden RV-Träger erfolgen, sofern sie die festgelegten Anforderungen für die Zulassung erfüllen; DRV Bund soll verbindliche Entscheidungen zu Zulassung, Einrichtungsauswahl, Vergütung und Qualitätssicherung bis Mitte 2023 treffen; DRV Bund soll ein transparentes, nachvollziehbares und diskriminierungsfreies Vergütungssystem (unter Berücksichtigung der Indikation, Leistungserbringungsform, spezifischer konzeptueller Aspekte und besonderer medizinischer Bedarfe) bis Ende 2025 entwickeln; Daten der externen QS sollen veröffentlicht werden.
Forderungen des BDPK: Beteiligung der Rehabilitationseinrichtungen und ihrer Verbände durch Vereinbarung von verbindlichen Rahmenempfehlungen zur Leistungserbringung (Definition der Leistungsinhalte, Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität), Vergütung und Belegung; bei Vergütungsfindung muss gesetzlich festgelegt werden, dass u. a. Leistungen, Krankheitsschweregrade, Personalanforderungen, Investitionen und das Unternehmerrisiko angemessen berücksichtigt werden (vgl. BDPK-Stellungnahme hier).