Zeitplan: Verkündung am 22.12.2020, Inkrafttreten am 01.01.2021
Inhalt: Erweiterte Möglichkeiten für Selektivverträge; Einbeziehung der Kinder- und Jugendmedizin in die pauschale Förderung für ländliche Krankenhäuser; bessere Versorgung von Schwangeren durch Förderung zusätzlicher Hebammenstellen (Hebammenstellen-Förderprogramm); Abrechnung von Liquiditätshilfen an Zahnärzte während der COVID-19-Pandemie; zukunftsorientierte Personalausstattung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen.
- Rückwirkende Verlängerung der Regelung zur Kostenübernahme für COVID-19-Patient:innen aus dem EU-Ausland zum 1. Oktober 2020 bis zum 31. März 2021. Ab dem 1. Januar 2021 gilt die Regelung nicht mehr für Personen aus dem Vereinigten Königreich (über Änderungsantrag eingebracht)
- Gewährleistung der Nutzung des aktuellen Königsteiner Schlüssels für die Verteilung der Mittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds (über Änderungsantrag eingebracht)
Forderungen des BDPK: Gesetzliche Festlegung eines Corona-Zuschlags für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen; Ausgleich einer coronabedingten Minderbelegung bei Teil- oder Komplettschließung (vgl. BDPK-Stellungnahme hier).