Personalmangel

Die Mitgliedseinrichtungen des BDPK sind wie alle Erbringer von Gesundheitsdienstleistungen zunehmend davon betroffen, dass zu wenige Fachkräfte zur Verfügung stehen. Der BDPK setzt sich seit Jahren dafür ein, den Pflegeberuf aufzuwerten. Dazu gehört es, neue und innovative Modelle von Arbeitsteilung zu entwickeln, damit das vorhandene Wissen und die Fähigkeiten zielgerichtet für die Versorgung der Patienten genutzt werden können.

Die Forderungen des BDPK zur Vereinfachung der Anerkennung von ausländischen Fachkräften haben teilweise Eingang in das am 1. März 2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz gefunden. Einige Regelungen sind in dem Gesetz allerdings sehr vage geblieben. Die Anerkennung der Berufsqualifikation soll föderal auf Länderebene geregelt werden. Die Schaffung einer zentralen Anerkennungsbehörde ist deshalb nicht geplant. Auch auf die Entwicklung von diesbezüglichen, bundesweit einheitlichen Standards wurde verzichtet. Dies ist aus Sicht des BDPK aber dringend notwendig, denn die Anerkennung erfolgt derzeit völlig unterschiedlich in den Bundesländern – teils mit sehr langen Verfahrensdauern.