Psychosomatische Rehabilitation

Neues Prüfverfahren gefährdet Versorgung

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat ihre Gutachter:innen aktuell angewiesen, bei der Bewilligung psychosomatischer Rehabilitationsleistungen ein neues Prüfverfahren anzuwenden. Das verschärft die Lage der psychotherapeutischen Versorgung.

Die psychosomatische Rehabilitation unterstützt Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen dabei, ihre psychische Stabilität und gesundheitlichen Ressourcen zu stärken. Ziel ist es, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen und die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.

Der Bedarf an psychosomatischen Rehabilitationsleistungen steigt seit Jahren kontinuierlich. Gründe dafür sind unter anderem zunehmende Belastungen im Alltag und Beruf, unzureichende Bewältigungsstrategien sowie die wachsende Verbreitung von Depressionen und Angststörungen. Psychische Erkrankungen gehören mittlerweile weltweit zu den häufigsten Gesundheitsproblemen. In Deutschland sind jährlich rund 27 Prozent der erwachsenen Bevölkerung betroffen, was etwa 17,8 Millionen Menschen entspricht. 

Auch die Auswirkungen auf die Arbeitswelt sind erheblich. Nach Angaben der DAK-Gesundheit stehen psychische Erkrankungen inzwischen erstmals an der Spitze aller Ursachen für krankheitsbedingte Fehlzeiten. Im ersten Halbjahr 2026 stiegen die Krankschreibungen aufgrund psychischer Erkrankungen gegenüber dem Vorjahr um neun Prozent. Gleichzeitig sind psychische Erkrankungen mit einem Anteil von 40,4 Prozent die häufigste Ursache für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente in Deutschland. 

Auffällig ist zudem die lange Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Während viele andere Erkrankungen nur kurze Fehlzeiten verursachen, dauern Krankschreibungen aufgrund psychischer Erkrankungen durchschnittlich rund 40 Tage pro Fall. Rechnerisch war im Jahr 2025 jede erwerbstätige Person in Deutschland wegen psychischer Störungen durchschnittlich 4,8 Tage arbeitsunfähig.

Vor diesem Hintergrund kommt der psychosomatischen Rehabilitation eine erhebliche gesellschaftliche Bedeutung zu. Sie kann dazu beitragen, krankheitsbedingte Fehlzeiten zu reduzieren, langfristige Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden, Frühverrentungen vorzubeugen und die Folgekosten für das Gesundheits- und Sozialsystem zu senken.

Neue Genehmigungspraxis der Deutschen Rentenversicherung

Aktuell hat die Deutsche Rentenversicherung Bund ihre Gutachter:innen angewiesen, bei der Bewilligung psychosomatischer Rehabilitationsleistungen ein neues Prüfverfahren anzuwenden. Danach soll eine psychosomatische Rehabilitation grundsätzlich erst dann bewilligt werden, wenn eine fachspezifische Diagnostik abgeschlossen wurde und bereits eine fachärztliche oder psychotherapeutische, störungsspezifische ambulante Behandlung stattgefunden hat.

Nach dieser neuen Auslegung soll ein Rehabilitationsbedarf vor allem dann bestehen, wenn die ambulante Behandlung nicht ausreichend ist und zusätzlich eine multimodale, interdisziplinäre und gruppenorientierte medizinische Rehabilitation erforderlich wird.

Kritiker sehen darin jedoch eine Einschränkung des Zugangs zur Rehabilitation, die im Wortlaut des § 10 SGB VI keine ausdrückliche Grundlage findet. Dort werden lediglich die persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung medizinischer oder beruflicher Rehabilitationsleistungen beschrieben, insbesondere die erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Behinderung.

Die Deutsche Rentenversicherung begründet ihre neue Vorgehensweise damit, dass eine psychosomatische Rehabilitation weder die notwendige Diagnostik noch eine ambulante Therapie ersetzen könne. Reha-Leistungen sollten vielmehr zielgerichtet, indikationsgerecht und mit realistischer Erfolgsaussicht eingesetzt werden. Gleichzeitig betont die DRV, dass im begründeten Einzelfall weiterhin Ausnahmen möglich seien und jede Entscheidung auf einer individuellen sozialmedizinischen Prüfung beruhe.

Verschärfung der ohnehin angespannten Versorgungslage

Besonders kritisch erscheint diese Entwicklung vor dem Hintergrund der bereits bestehenden Versorgungsprobleme im Bereich der ambulanten Psychotherapie. Viele Patientinnen und Patienten warten bereits heute vielerorts bis zu 18 Monate auf einen Therapieplatz.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnt seit Längerem davor, dass monatelange Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz das Risiko erhöhen, dass sich psychische Erkrankungen verschlechtern, chronifizieren und zu langfristigen Arbeitsausfällen führen. „Wir dürfen die angespannte Lage in der psychotherapeutischen Versorgung nicht weiter verschärfen. Menschen mit dringendem Behandlungsbedarf brauchen schneller einen Therapieplatz. Mit dem Entschließungsantrag hat die Politik den richtigen Weg vorgezeichnet. Jetzt erwarten wir, dass die im September anstehende Korrektur zügig und konsequent genutzt wird, um die gravierendsten Folgen der Kürzungen einzudämmen. Die BPtK steht bereit, den Gesetzgeber dabei mit ihrer fachlichen Expertise zu unterstützen,“ so BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke (Quelle: BPtK-PM vom 27.07.26).

Der Deutsche Bundestag hat in seinem Entschließungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) darauf hingewiesen, dass Einschränkungen in der psychotherapeutischen Versorgung langfristig erhebliche finanzielle Mehrbelastungen für die Solidargemeinschaft verursachen können. Eine kontinuierliche und zeitnahe Versorgung psychisch erkrankter Menschen wird daher als entscheidend angesehen. 

Mögliche Folgen für Betroffene und Rehabilitationseinrichtungen

Sollten psychosomatische Rehabilitationsmaßnahmen künftig verstärkt von einer zuvor abgeschlossenen ambulanten Behandlung abhängig gemacht werden, könnten sich die bestehenden Versorgungsengpässe weiter verschärfen.

Bereits jetzt zeichnet sich nach Berichten aus der Praxis ab, dass die neue Genehmigungspraxis der Deutschen Rentenversicherung zu einem Rückgang der Bewilligungen psychosomatischer Rehabilitationsleistungen führt. Für viele Betroffene bedeutet dies, dass sie weder zeitnah einen Therapieplatz noch eine Rehabilitationsmaßnahme erhalten und damit über längere Zeit ohne angemessene Behandlung bleiben.

Fazit

 Die aktuelle Genehmigungspraxis der Deutschen Rentenversicherung ist sehr kritisch zu sehen, weil sie den Zugang zu Rehabilitationsleistungen erschweren könnte. Vor allem vor dem Hintergrund langer Wartezeiten auf ambulante Psychotherapie besteht die Sorge, dass Betroffene künftig noch später angemessene Hilfe erhalten. Es macht den Eindruck, dass sich GKV und DRV trotz offensichtlicher Gegebenheiten aus der Verantwortung ziehen und lange Krankschreibungen und vermeidbare Erwerbsminderungsrenten, die die Versicherten und die Solidargemeinschaft belasten, zumindest in Kauf nehmen.

Stefan Schwartze, Patientenbeauftragter der Bundesregierung

„Die Versorgungssituation psychisch erkrankter Menschen in Deutschland besonders die von Kindern, Jugendlichen sowie schwer psychisch und vulnerablen Erkrankten halte ich trotz punktueller Verbesserungen nach wie vor von zu langen Wartezeiten auf Therapieplätze und strukturellen Hürden geprägt. Die Nachfrage übersteigt das Angebot in vielen Regionen deutlich, und führt so zu unzumutbaren Verzögerungen bei der Behandlung. In Zukunft können wir uns keine weitere Schwächung im Bereich der mentalen Gesundheit mehr leisten. Wir müssen an den Strukturen arbeiten und gerade im Bereich der psychischen Gesundheit Prävention und Hilfsangebote nachhaltig stärken. Die kommenden Primärversorgung kann hierzu eine wichtige Rolle spielen.“

Dr. Sabine Zimmerling, Fachärztin für Psychosomatische Medizin,Psychotherapie. Ärztliche Direktorin und Chefärztin Psychosomatik des MEDIAN AGZ Düsseldorf, Mitglied MEDIAN International Medical Board Mental Health

„Die avisierten Änderungen in der psychotherapeutischen Versorgung, die notwendige Behandlungen verzögern und erschweren werden, sind aus medizinischer Sicht der falsche Weg. Insbesondere bei psychischen Erkrankungen brauchen wir frühe, verlässliche Zugänge statt zusätzlicher Hürden. Wer erst eingreift, wenn sich Beschwerden verfestigt oder Krisen zugespitzt haben, riskiert längere Krankheitsverläufe, mehr Chronifizierung und den Verlust sozialer und beruflicher Teilhabe. Versorgungspolitik sollte deshalb frühe Intervention ermöglichen – nicht ausbremsen.“