Reha-Musterversorgungsverträge: Einigung in Niedersachsen
Dr. Hans-Heinrich Aldag, Vorstandsvorsitzender, und Detlef Bätz, Geschäftsführer des Verbandes der Privatkliniken Niedersachsen und Bremen e. V., berichten über die Einigung zu den Muster-Versorgungsverträgen nach § 111 SGB V für die Rehabilitationskliniken.
Was waren aus Ihrer Sicht die entscheidenden Faktoren, die diesen Verhandlungserfolg ermöglicht haben, trotz der bundesweit schwierigen Ausgangslage?
Dr. Hans-Heinrich Aldag: Eigentlich hätten wir es gerne gesehen, wenn ergänzend zu den Bundesrahmenempfehlungen Reha (RE-REHA) auch ein Muster-Versorgungsvertrag (Muster-VV) für die Reha-Kliniken auf Bundesebene verhandelt worden wäre. Dagegen hat sich aber die GKV-Seite ausgesprochen, sodass es letztendlich den Landesebenen zufallen wird, einen entsprechenden Rahmen für die dann notwendigen Einzelverhandlungen jeder Klinik zu konsentieren. Dieser Aufgabe haben wir uns in Niedersachsen gemeinsam mit den Spezialisten des BDPK gestellt – in sachlich harten, aber menschlich angenehmen Verhandlungen.
Detlef Bätz: Schon während der Coronazeit konnte unser Landesverband in konstruktiven Gesprächen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und insbesondere federführend
mit der AOK Niedersachsen und der vdek-Landesvertretung Niedersachsen relativ schnelle und hilfreiche Lösungen gestalten, die dann auch teilweise in die Regelungen auf der Bundesebene Eingang gefunden haben. Bereits damals entstand (augenzwinkernd) die These eines gemeinsamen „niedersächsischen Weges“ von Leistungserbringern und Kostenträgern bei der verantwortungsvollen Lösungssuche für aktuelle Herausforderungen.
Welche zentralen Chancen, aber auch Risiken sehen Sie für Ihre Einrichtung in den neuen Versorgungsverträgen auf Grundlage der RE-REHA, insbesondere im Hinblick auf Qualität, Vergütung und Handlungsspielräume?
Bätz: Das ist im Moment tatsächlich schwer zu beantworten. In den Gesprächen wurde häufig deutlich, dass sich sowohl Kliniken als auch Krankenkassen mit den neuen Instrumenten der RE-REHA erst einmal vertraut machen müssen, zumal auch die Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes noch nicht vollständig antizipiert werden können.
Aldag: Der Muster-VV Niedersachsen kann nun einen Handlungsrahmen bieten, der eine bessere Einschätzung der zukünftigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien erlaubt. Wenn dies auf Landesebene nicht gelungen wäre, hätte jede einzelne Einrichtung sich mit den Kassenverbänden verständigen müssen. Auf Grundlage des einseitigen Musters der GKV-Bundesebene wäre das schwer geworden, insbesondere umfangreiche Sanktionsvorstellungen
der GKV-Seite waren für uns nicht akzeptabel. Die Folge? Wahrscheinlich eine Reihe von Schiedsstellenverfahren. Unsere Hoffnung ist, dass die Krankenkassen die gewonnene Transparenz nutzen, um eine qualitativ hochwertige Reha-Versorgung aufrechtzuerhalten.
Welche Maßnahmen sehen Sie perspektivisch als notwendig an, um die Reha weiterzuentwickeln und die nachhaltige Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen rehabilitativen Versorgung zu gewährleisten?
Bätz: Wesentlich wird sein, dass ein sachlicher und partnerschaftlicher Austausch zu den Herausforderungen der Kliniken erfolgt. Anstelle einer bloßen und teilweise stumpfen Prüfung von Strukturmerkmalen, zum Beispiel von Personalvorgaben, sollten Erfolg und Ziele der Rehabilitation in den Vordergrund gerückt werden.
Aldag: Noch dominiert auch hier eine Misstrauenskultur, die die vermeintlich Schlechten bestrafen soll, anstatt die Guten zu belohnen. Fast jeder bejaht den notwendigen Bürokratieabbau. Es wäre schön, wenn wir in der Reha in Niedersachsen damit anfangen könnten.