Regionales Gesundheitsbudget: Systemwechsel statt Kürzungen
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll Milliarden einsparen, setzt jedoch vor allem auf kurzfristige Kürzungen. Nachhaltige Stabilisierung erfordert jedoch einen grundlegenden Systemwechsel, etwa durch regionale Gesundheitsbudgets. Ein Kommentar.
Am 29. April 2026 hat die Bundesregierung mit dem GKVBeitragssatzstabilisierungsgesetz
ein umfassendes Sparpaket vorgelegt, das insbesondere den Krankenhaussektor betrifft. Begründet werden die Maßnahmen mit einer Finanzierungslücke von rund 15 Milliarden Euro in der GKV, die bis 2030 auf etwa 40 Milliarden Euro anwachsen könnte. Bei genauer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass die vorgesehenen Regelungen vor allem auf kurzfristige Kostendämpfung abzielen. Weder die Begrenzung der Refinanzierung von Tariferhöhungen noch die neuen Vorgaben zum Pflegebudget adressieren die strukturellen Ineffizienzen. Maßnahmen zur Effizienzsteigerung in den Krankenhäusern, etwa eine bedarfsgerechtere Personalallokation oder eine stärkere Ambulantisierung, blieben damit weiterhin durch regulatorische Vorgaben eingeschränkt oder mit finanziellen Nachteilen für die Kliniken verbunden. Erforderlich erscheint daher ein grundlegender Wandel der Finanzierungslogik. Ein möglicher Ansatz hierfür sind regionale Gesundheitsbudgets.
Abkehr vom Fallbezug hin zur Gesamtverantwortung für die Versorgung
Das Konzept regionaler Gesundheitsbudgets basiert darauf, dass die Leistungserbringer einer definierten Region keine fallbezogene Vergütung mehr erhalten, sondern ein prospektiv festgelegtes Budget, das als Kopfpauschale je Versicherten der Region kalkuliert wird. Die Finanzierung orientiert sich damit an der Gesamtverantwortung für die Versorgung. Eine wissenschaftliche Grundlage für diesen Ansatz liefert unter anderem eine Studie im Auftrag der Münch Stiftung (Benstetter F., Lauerer M., Negele D., & Schmid A. [2020]: Prospektive regionale Gesundheitsbudgets: Internationale Erfahrungen und Implikationen für Deutschland. medhochzwei Verlag). Analysiert wurde unter anderem das Modell aus Spanien, wo die Region Valencia auf steigende Kosten, lange Wartezeiten und Qualitätsdefizite mit einer Finanzierungsreform reagierte. Im Rahmen von Public-Private-Partnerships übernahmen dort Konsortien die Verantwortung für die Gesundheitsversorgung klar definierter Regionen mit jeweils rund 200.000 bis 300.000 Einwohnern. Grundlage war ein Budget, das sich an Größe und Struktur der Bevölkerung orientierte. Überschüsse konnten einbehalten, Defizite mussten anteilig getragen werden. Gleichzeitig bestanden Qualitätsanreize. Wechselten Patient:innen zum Beispiel aufgrund mangelnder Zufriedenheit zur Behandlung in eine benachbarte Region, mussten die dort entstehenden Kosten vollständig übernommen werden. Die Ergebnisse aus Spanien zeigen deutliche Effekte. Die Gesamtausgaben lagen in Regionen mit Gesundheitsbudgets durchschnittlich um mehr als 30 Prozent unter denen vergleichbarer öffentlich organisierter Regionen. Gleichzeitig konnten Wartezeiten und durchschnittliche Verweildauern reduziert werden. Eine nachweisliche Veränderung der Versorgungsqualität konnte dabei nicht festgestellt werden. Als zentrale Erfolgsfaktoren gelten die konsequente Regionalisierung der Versorgung, die stärkere Integration zuvor getrennter Leistungsbereiche sowie verlässliche politische Rahmenbedingungen, die langfristige Planungssicherheit schaffen.
Pilotregionen als nächster Schritt
Für Deutschland könnte die Einführung regionaler Gesundheitsbudgets zunächst in ausgewählten Pilotprojekten erprobt werden. Gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen
ließen sich hierfür Regionen identifizieren, die hinsichtlich der Versorgungsstruktur und der Bevölkerungszusammensetzung geeignete Voraussetzungen bieten. In der Pilotphase
könnte sich das Budget zunächst am Status quo der regionalen Ausgaben für stationäre, teilstationäre und ambulante Krankenhausleistungen orientieren. Innerhalb dieses Rahmens erhielten Krankenhäuser Flexibilität, um Versorgung zu organisieren. Mit einem solchen Modell würde zwar ein Teil des Versicherungsrisikos auf die Leistungserbringer übergehen, zugleich entstünden jedoch Spielräume für Effizienzgewinne. Der Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern bliebe bestehen, da Versicherte weiterhin frei über die Wahl der Behandlungseinrichtung entscheiden könnten. Pilotregionen könnten es ermöglichen, praktische Erfahrungen zu sammeln und die Auswirkungen evidenzbasiert zu evaluieren. Langfristig könnte so ein Finanzierungssystem etabliert werden, das nicht länger die Menge der Leistungen belohnt, sondern deren Qualität und Effizienz und damit die Interessen von Patient:innen, Leistungserbringern und Kostenträgern besser in Einklang bringt.
Pete Kwak, Geschäftsbereich Krankenhäuser
E-Mail: kwak@bdpk.de