Kolumne Thomas Bublitz: Kostensenkung ermöglichen
Die Bundesregierung will und muss handeln, damit die Krankenkassenbeiträge nicht weiter steigen. Genau das soll das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit einem radikalen „Cost-Cutting“ bewirken. Dafür sollen alle Leistungsanbieter ihren Beitrag leisten. Die Krankenhäuser und Rehabilitations-/Vorsorgeeinrichtungen in privater Trägerschaft sind bereit, Mitverantwortung und ihren Beitrag zur Senkung der Gesundheitskosten zu übernehmen. Der Gesetzgeber muss sich aber beim Gesetzgebungsprozess die Mühe machen und auf die Ursachen des Kostenanstiegs in der stationären Versorgung schauen:
Da sind zum einen stark steigende Preise, hervorgerufen durch die internationalen Krisen und Kriege der letzten Jahre. Darauf haben die Leistungserbringer keinen Einfluss, müssen aber die steigenden Preise bezahlen und können sie nicht, wie in anderen Wirtschaftsbereichen üblich, auf die Vergütung aufschlagen.
Zum anderen ist da eine ideologiegetriebene Gesundheitspolitik der letzten Bundesregierungen, die in der Annahme gehandelt haben, mit immer mehr nicht evidenzbasierten Personalvorgaben eine bessere Patientenversorgung und eine höhere Zufriedenheit der im Krankenhaus Beschäftigten erreichen zu wollen. Nichts von dem ist eingetreten, wie der Bericht über die Auswirkungen der Pflegepersonaluntergrenzen nach § 137i Abs. 6 SGB V von GKV-SV und DKG ausführt. Ganz sicher aber sind die Fallkosten dadurch auf Rekordhöhe gestiegen.
Wenn für Kliniken nur so viel ausgegeben werden kann, wie die Krankenkassen einnehmen, dürfen ihnen auch keine teureren Personalverpflichtungen auferlegt werden, die am Ende nicht bezahlt werden.
Deshalb muss der Gesetzgeber die für die Kliniken verbindlichen Personalvorgaben (insbesondere die PpUG und die PPP-RL) während der Jahre 2027 bis 2029 aussetzen oder besser noch komplett streichen. Nur wenn die Kliniken in die Lage versetzt werden, geringere Einnahmen auch durch niedrigere Kosten auszugleichen, können sie diese „Rosskur“ überstehen. Diese Lockerungen müssen dringend in den Gesetzentwurf aufgenommen werden!