Zukunft der Gesundheitsversorgung: BDPK-Bundeskongress 2026
Unter dem Leitthema „Sozialstaat unter Druck – Gesundheitspolitik in Zeiten des Umbruchs“ hat der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. (BDPK) am 19. und 20. Mai 2026 seinen Bundeskongress in Düsseldorf veranstaltet.
Vertreter:innen aus Politik, Selbstverwaltung sowie Krankenhäusern, Reha- und Vorsorgeeinrichtungen diskutierten über die strukturellen und finanziellen Herausforderungen des deutschen Gesundheitswesens sowie über die erheblichen Reformbedarfe im stationären Bereich und in der medizinischen Rehabilitation.
BDPK-Präsident Dr. Hans-Heinrich Aldag, Geschäftsführer der Waldklinik Jesteburg GmbH & Co. KG, betonte in seiner Eröffnungsrede die Bereitschaft der Kliniken in privater Trägerschaft, ihren Beitrag zur Stabilisierung der Gesundheitsausgaben zu leisten. Voraussetzung dafür sei jedoch ein verlässlicher ordnungspolitischer Rahmen. „Die Krankenhäuser und Reha-/Vorsorgeeinrichtungen in privater Trägerschaft wollen ihren Beitrag zur Senkung der Gesundheitskosten leisten, es muss aber sichergestellt werden, dass Versorgungssicherheit, Qualität und Wirtschaftlichkeit gleichermaßen gewährleistet bleiben“, erklärte Aldag.
Der erste Kongresstag widmete sich der Zukunft der medizinischen Reha, insbesondere dem neuen Vergütungssystem der Deutschen Rentenversicherung (DRV). In der Diskussion erörterten Thomas Keck, Erster Direktor der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, Andreas Konrad, Abteilungsdirektor Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund, Dr. Hans-Heinrich Aldag, Dr. York Dhein, CEO der VITREA Holding Deutschland GmbH, Lars Vorsthoven, Geschäftsbereichsleiter Nord der MEDIAN Unternehmensgruppe und Mitglied der Geschäftsleitung, sowie BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz die aktuellen Herausforderungen des neuen Systems. Einigkeit bestand darüber, dass rehabilitative Leistungen einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen besitzen. Sie tragen wesentlich zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit bei und stabilisieren langfristig die sozialen Sicherungssysteme. Gleichzeitig äußerten die Klinikvertreter erhebliche Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung des neuen Vergütungssystems. Kritisch bewertet wurden insbesondere die aus Sicht der Einrichtungen zu starren Regelungen bei der einrichtungsspezifischen Komponente (ESK) sowie unklare Basispreise. Diese führten derzeit zu erheblichen Planungsunsicherheiten und erschwerten Investitionen in qualitativ hochwertige und innovative Rehabilitationsangebote.
Nach Einschätzung aller Beteiligten müsse die ESK künftig als echte Verhandlungskomponente ausgestaltet werden. Die Vertreter der Reha-Einrichtungen warnten davor, notwendige Reha-Leistungen angesichts wachsender Finanzierungsrestriktionen zunehmend von der jeweiligen Haushaltslage abhängig zu machen. Planungssicherheit sei eine zentrale Voraussetzung dafür, dass die Einrichtungen ihre Versorgungsaufträge auch künftig erfüllen könnten.
Am zweiten Kongresstag rückte die Zukunft des Sozialstaats insgesamt stärker in den Fokus. Prof. Dr. Wolfgang Schroeder, Professor für Politisches System der Bundesrepublik Deutschland – Staatlichkeit im Wandel an der Universität Kassel, analysierte in seinem Eröffnungsvortrag die Auswirkungen des demografischen Wandels und der finanziellen Belastungen öffentlicher Haushalte auf die Sozialpolitik. Er sprach sich für eine grundlegende Neujustierung der sozialstaatlichen Systeme aus und betonte zugleich, dass Reformprozesse nur im Dialog mit allen relevanten Akteuren erfolgreich gestaltet werden könnten. Nachhaltige Veränderungen ließen sich nicht durch ein politisches „Durchregieren“, sondern nur durch die Einbindung der Praxis erreichen.
Breiten Raum nahm darüber hinaus die Diskussion über den Kabinettsentwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ein, der aktuell intensiv diskutiert wird. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, warnte in seinem Impulsvortrag vor möglichen negativen Folgen für die Krankenhauslandschaft. „Ich glaube aber, dass der Krankenhausbereich, auf den ein hoher Anteil der Einsparungen entfallen soll, am sensibelsten ist. Es darf nicht dazu kommen, dass Krankenhäuser, die wir brauchen, dadurch in die Insolvenz gehen und unsere sorgfältige, wohlüberlegte Krankenhausplanung untergraben wird“, erklärte Laumann.
Zugleich machte der Minister deutlich, dass tragfähige Reformen nur gelingen könnten, wenn diejenigen einbezogen würden, die tagtäglich Verantwortung in der Versorgung übernähmen. Entscheidungen müssten gemeinsam mit den Menschen entwickelt werden, die in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und Praxen arbeiteten.
Thomas Lemke, CEO der Sana Kliniken AG, und Marco Walker, CEO der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, machten in der Diskussion deutlich, dass die Krankenhäuser grundsätzlich bereit seien, ihren Beitrag zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu leisten. Gleichzeitig warnten sie jedoch davor, den Einrichtungen durch zusätzliche Sparmaßnahmen die wirtschaftliche Grundlage zu entziehen. Nach ihrer Einschätzung bedarf es insbesondere einer Entbürokratisierung sowie größerer Handlungsspielräume für die Krankenhäuser. Kritisch bewerteten sie unter anderem kostenintensive Personalvorgaben und zusätzliche regulatorische Anforderungen. „Es kann nicht angehen, dass den Krankenhäusern der minutiöse Personaleinsatz durch Personalbemessungsinstrumente vorgegeben wird, wenn auf der anderen Seite die Höhe der dafür anfallenden Kosten kritisiert wird“, so BDPK-Präsident Aldag. Thomas Lemke und Marco Walker formulierten es zugespitzt: „Der Staat hat die Kosten für die Pflege bestellt – und er hat sie bekommen.“
Vor diesem Hintergrund wurde auf dem Kongress intensiv über mögliche Lockerungen bei Personalvorgaben, Prüfquoten und bürokratischen Anforderungen diskutiert. Aldag sprach sich dafür aus, ideologische Barrieren zu überwinden und die Pflegepersonaluntergrenzen sowie die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik kritisch zu überprüfen.
Unterstützung für mehr Flexibilität kam auch von Matthias Mohrmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg. Wenn die Qualität der Patientenversorgung gewährleistet bleibe, müsse man den Mut haben, neue Wege auszuprobieren, lautete das einhellige Votum der Diskussionsteilnehmer.
Mit Blick auf das laufende parlamentarische Verfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz machten die Diskussionsteilnehmer deutlich, dass insbesondere über die vorgesehene 50-prozentige Tarifrefinanzierung sowie die Grundlohnsummenbindung einschließlich eines zusätzlichen Abschlags dringend weiter beraten werden müsse.