Kolumne Thomas Bublitz: Reha unter Druck

Rehabilitation hat erwiesenermaßen das Potenzial, die Auswirkungen von schwerwiegenden Erkrankungen und die Folgen des Alterns abzumildern und Kosten einzusparen. Zum einen erhalten Menschen im Berufsleben die Chance, nach Erkrankungen wieder fit für die Ausübung ihres Jobs zu werden. Zum anderen stehen den Unternehmen dann weiterhin leistungsfähige Mitarbeitende zur Verfügung, die ihren eigenen Lebensunterhalt verdienen und nicht abhängig von staatlichen Transferzahlungen sind. In der späteren Lebensphase kann mit rehabilitativer Behandlung der Eintritt von Pflegebedürftigkeit deutlich nach hinten verschoben werden. Auch dies mit einem doppelten Effekt: Zum einen wird die Pflegekasse von teurer Leistungsgewährung verschont und zum anderen wird die knappe Ressource von Pflege so lange wie möglich geschont

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz stellt die Rehabilitationsanbieter nun vor große Herausforderungen: Künftig sollen nicht mehr die unabweisbaren Kosten der Leistungserbringung bei der Anpassung der Vergütungssätze berücksichtigt werden, sondern nur noch Steigerungen in Höhe der Grundlohnrate. Zusätzlich wird die Grundlohnrate in den Jahren 2027 bis 2029 zur weiteren Entschuldung der GKV jeweils um ein Prozent abgesenkt. Gestrichen werden soll auch die Formulierung in § 111 Abs. 5 Satz 3 SGB V, wonach Personalkosten bis zur Höhe von Tarifverträgen nicht als unwirtschaftlich gelten können.

Das bringt die Rehabilitationsanbieter in eine doppelte Bredouille: Die aus dem Gesetz resultierenden Einsparungen gehen einher mit den inflationsbedingt stark steigenden Beschaffungskosten. Zu nennen sind die Kosten für Lebensmittel, Energie, aber auch hohe Forderungen der Gewerkschaften für die Löhne und Gehälter
der Mitarbeitenden, ausgeglichen werden die Kosten aber nicht. Die Folgen für die Betreiber von Rehabilitationseinrichtungen sind frappierend einfach: Die Personal-und Sachkosten müssen deutlich nach unten. Wird die „Reformpresse“ nicht gelöst, werden schmerzhafte Anpassungsprozesse vor allem bei den Personalkosten nötig sein.

Es gäbe allerdings einen Ausweg: Auf den aus meiner Sicht wichtigen Satz, wonach Personalkosten in Höhe von Tarifverträgen nicht als unwirtschaftlich gelten, darf man nicht verzichten. Ihren Sparbeitrag leisten die Rehabilitationseinrichtungen trotzdem. Die mühsam erkämpfte Refinanzierungszusage für Gehälter in Höhe von Tarifverträgen bliebe als Bekenntnis zu Tarifverträgen erhalten. Den Kostenträgern muss klar sein, dass man günstigere Vergütungssätze nur dann erreichen kann, wenn die Kliniken Kosten einsparen dürfen. Vorbei sind also die Zeiten, in denen die Kostenträger Anforderungen stellen, die sie nicht bezahlen wollen.