Nullrunde für Reha-Kliniken

Vergütungssystem ungenügend

Für viele Rehabilitationskliniken stehen die ab dem 1. Januar 2026 geltenden Preise nach dem neuen DRV-Vergütungssystem weiterhin nicht fest. Dafür erhalten sie übergangsweise den Vergütungssatz 2025 ohne Kostenanpassung.

Mit der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund, ab dem 1. Januar 2026 eine temporäre einrichtungsspezifische Preiskomponente (ESK) einzuführen, wurde ein wichtiges Signal an die Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation gesendet. Die Regelung stellt sicher, dass die Vergütungssätze des Jahres 2025 übergangsweise fortgelten, sofern nicht zuvor höhere Vergütungssätze bilateral vereinbart wurden oder im Laufe des Jahres 2026 noch verhandelt werden. In einer Phase grundlegender Umstellungen durch die neue Vergütungssystematik bedeutet dies für viele Reha-Kliniken kurzfristig Stabilität.

Doch so wertvoll diese Übergangsregelung ist: Sie allein wird die ökonomischen Spannungen, mit denen die Kliniken konfrontiert sind, nicht lösen. Die ESK verhindert zwar Vergütungsabschläge, führt jedoch faktisch zu einer Vergütungsstagnation.

Dynamisierte Vergütungssätze notwendig

Aufgrund erheblicher Preissteigerungen, getrieben durch stark steigende Personalkosten, Energiepreise, Instandhaltungsbedarfe sowie durch notwendige Investitionen in Digitalisierung und Nachhaltigkeitsanforderungen ist eine dynamische Anpassung der Vergütungssätze zwingend erforderlich. Ohne eine Dynamisierung besteht die Gefahr, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Einrichtungen weiter erodiert.

Konkret ist eine Erhöhung der geltenden Vergütungssätze 2025, die übergangsweise auch im Jahr 2026 Anwendung finden, um die Grundlohnsumme von 5,17 Prozent notwendig, um eine sachgerechte Fortschreibung der Vergütungen und damit die Refinanzierungsfähigkeit der Reha-Kliniken zu gewährleisten.

Gesamtgesellschaftliche Verantwortung

Gerät die wirtschaftliche Basis der Reha-Einrichtungen ins Wanken, hätte dies nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf Behandlungskapazitäten und -qualität; es mindert auch den gesellschaftlichen und ökonomischen Nutzen der Reha. Eine aktuelle Auswertung der DRV aus dem Jahr 2025 unterstreicht die Bedeutung der medizinischen Rehabilitation für die nachhaltige Sicherung der Erwerbsfähigkeit sowie ihren gesamtwirtschaftlichen Nutzen.

Rehabilitative Leistungen tragen entscheidend dazu bei, chronische Erkrankungen wirksam zu behandeln, die Erwerbsfähigkeit langfristig zu stabilisieren und die Akutkliniken spürbar zu entlasten. Vor diesem Hintergrund ist eine verlässliche und tragfähige Vergütungssystematik ein wesentlicher Baustein zur Sicherung der Versorgungskontinuität.

Weitere Herausforderungen

Aus Sicht der Leistungserbringer bestehen zusätzlich grundlegende Kritikpunkte an Transparenz und Methodik der Vergütungskonzeption. Die indikationsspezifischen Basissätze ermittelt die DRV auf Grundlage bestehender Marktpreise, während die Leistungserbringer kalkulatorische Verfahren unter Berücksichtigung der geltenden Struktur- und Personalvorgaben als sachgerecht ansehen. Keine Transparenz besteht, nach welchen Kriterien einzelne ESK-Komponenten anerkannt oder nicht anerkannt werden und welche Leistungsbestandteile bereits im Basispreis berücksichtigt sind. Unklar sind bislang auch die zugrunde gelegten Durchschnittsvergütungen trägereigener Einrichtungen hinsichtlich der zentralen Tarifkomponente. Darüber hinaus finden ausschließlich Tarifverträge Anerkennung, nicht jedoch betriebliche Vereinbarungen oder entsprechende Nachweise vergleichbarer Personalkosten. Eine Möglichkeit, die strittigen Punkte in einer Schiedsstelle zu klären, ist im SGB VI nicht vorgesehen und schwächt die Position der Kliniken zusätzlich. Denn ohne Vergütungsvereinbarung besteht kein Anspruch auf Belegung.

Gemeinsam die Herausforderungen angehen

Der BDPK fordert daher eine gleichberechtigte Beteiligung der Leistungserbringerverbände an der Überprüfung und der für das Frühjahr 2026 angekündigten Anpassung des Vergütungssystems. Gemeinsame Entscheidungen auf Augenhöhe wären sowohl zielorientiert als auch im Einklang mit dem gesetzlichen Auftrag einer konsensualen Regelung.

Um die Leistungsfähigkeit der medizinischen Rehabilitation langfristig zu sichern, sind Maßnahmen erforderlich, die den realen Kostenentwicklungen Rechnung tragen. Eine dynamisierte Fortschreibung der Vergütungssätze als ersten Schritt gäbe den Kliniken Planungssicherheit. Ergänzend ist eine Anpassung des Reha-Budgets ohne die nicht mehr zeitgemäße Demografiekomponente und die Überprüfung des Sanktionsmechanismus bei Budgetüberschreitung zwingend erforderlich. Für eine zukunftssichere Rehabilitation ist es notwendig, die anstehenden Herausforderungen konstruktiv und gemeinsam zu lösen.