BDPK-Umfrage zur neuen DRV-Vergütung

Systemdefizite bestätigt

Eine bundesweite Umfrage unter Reha-Einrichtungen zeigt erhebliche Schwächen im neuen DRV- Vergütungssystem ab 2026. Intransparente ESK-Angebote, fehlende Anerkennung zentraler Kosten und uneinheitliches Verfahren machen den Handlungsbedarf deutlich.

Mit dem zum 1. Januar 2026 geplanten Start des neuen produktbezogenen Vergütungssystems der Deutschen Rentenversicherung (DRV) waren hohe Erwartungen verbunden. Ziel war ein transparentes, diskriminierungsfreies und bundesweit einheitlich nachvollziehbares System aus indikationsspezifischem Basissatz und einrichtungsspezifischer Komponente (ESK). Die Ergebnisse einer aktuellen bundesweiten BDPK-Umfrage zeigen, dass diese Ziele mit dem neuen Vergütungssystem nicht erreichbar sind.

Fehlende Transparenz und Akzeptanz

An der Erhebung beteiligten sich 138 Rehabilitationseinrichtungen mit insgesamt 272 Fachabteilungen. Bereits im zeitlichen Ablauf zeigen sich Abweichungen von den Ankündigungen der DRV: Obwohl die ESK-Angebote bis Mitte November 2025 vorliegen sollten, hatte zum Erhebungszeitpunkt (13. Januar 2026!) ein Teil der Einrichtungen (circa 15 Prozent) noch kein entsprechendes Angebot erhalten.

Zentrales Ergebnis der Umfrage ist die mangelnde Transparenz der ESK-Festsetzungen. Aus den Bescheiden der federführenden DRV-Träger ist für die Einrichtungen nicht nachvollziehbar, welche Kostenbestandteile in welchem Umfang anerkannt wurden und welche Bewertungsmaßstäbe zugrunde liegen.

Die gemeldeten ESK-Beträge (n = 75) streuen erheblich zwischen 0,00 Euro und 52,33 Euro pro Belegungstag. Die Hälfte aller Angebote bewegt sich in einer Spanne zwischen 0,51 Euro und 4,70 Euro, während einzelne sehr hohe Werte das Gesamtbild verzerren. Der Median liegt bei 2,68 Euro, der arithmetische Mittelwert bei 5,84 Euro.

Entsprechend zurückhaltend fällt die Reaktion der Einrichtungen aus: Nur 23 Prozent nehmen die Angebote an, während drei Viertel der Einrichtungen Verhandlungen fordern. Diese hohe Verhandlungsquote ist Ausdruck fehlender Akzeptanz und wirtschaftlicher Tragfähigkeit der Angebote.

Besonders kritisch wird die tarifliche Komponente bewertet. Über 85 Prozent der teilnehmenden Einrichtungen erhielten keinen Tarifzuschlag, da dieser ausschließlich an formale Tarifbindungen geknüpft ist. Tatsächliche Personalkosten von Kliniken ohne Tarifvertrag bleiben damit unberücksichtigt, obwohl diese häufig auf vergleichbarem Niveau liegen. Auch die Nachhaltigkeitskomponente verfehlt ihre Zielsetzung: Trotz teils erheblicher Investitionen in Energieeffizienz, Klimaschutz und Digitalisierung werden diese Aufwendun gen überwiegend nicht anerkannt oder auf formale Nachweise reduziert. Die Anerkennungspraxis variiert zudem deutlich zwischen den Regionalträgern.

In der Gesamtschau berichten viele Einrichtungen von einer wirtschaftlichen Verschlechterung trotz Reform. Die Differenz zum bisherigen Vergütungssatz ist teilweise erheblich (20–25 Euro je Behandlungstag), ohne dass sich an den Anforderungen etwas geändert hat. Ein bisher als wirtschaftlich geltender Vergütungssatz scheint plötzlich ohne Begründung nicht mehr wirtschaftlich zu sein. Die mangelnde Transparenz des Verfahrens, eine als willkürlich empfundene Anerkennung einzelner Kostenbestandteile sowie die unzureichende Abbildung realer Investitions- und Betriebskosten bleiben weiterhin zentrale Kritikpunkte.

Vor diesem Hintergrund gewinnt auch die rechtliche Dimension an Bedeutung. Mehr als die Hälfte der befragten Einrichtungen signalisiert die Bereitschaft, rechtliche Schritte zu prüfen, sofern keine substanzielle Nachbesserung erfolgt. Diese Entwicklung verweist auf eine strukturelle Schwäche des Systems. Im Gegensatz zu anderen Sozialleistungsbereichen ist im SGB VI kein Schiedsstellenverfahren vorgesehen. Kommt keine Einigung zustande, besteht kein Anspruch auf Belegung, was die Verhandlungsposition der Leistungserbringer erheblich schwächt und unter Druck setzt.

Anpassungen erforderlich

Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass das neue DRV-Vergütungssystem in seiner derzeitigen Ausgestaltung zentrale Zielsetzungen verfehlt. Erforderlich ist aus Verbandssicht kurzfristig eine Sicherstellung der Refinanzierung gestiegener Preisentwicklungen im Jahr 2026 durch eine verbindliche Dynamisierung der temporären ESK. Darüber hinaus bedarf es einer Flexibilisierung der ESK-Komponenten, damit die Einrichtungen die vergütungssatzrelevanten und klinikindividuellen Besonderheiten, die über den Basissatz hinausgehen, mit dem Federführer verhandeln können. So bleibt die Rehabilitationsleistung bedarfsgerecht ausgerichtet und sichert den Teilhabeanspruch der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden. Nur durch eine konsensuale Weiterentwicklung des Vergütungssystems auf Augenhöhe mit den Leistungserbringerverbänden lassen sich wirtschaftliche Stabilität der Rehabilitationseinrichtungen sowie Versorgungssicherheit und -qualität für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden nachhaltig gewährleisten.