Kolumne Thomas Bublitz: Weniger Bürokratie?
„Die Bundesregierung hat ihre Kabinettssitzung am 5. November 2025 einem Thema gewidmet: dem Rückbau von Bürokratie. Sie hat mehrere Vorhaben beschlossen, hinter denen spürbare Vereinfachungen stecken – und einen konkreten Plan für weitere Entlastungen in Milliardenhöhe“, so steht es auf der Website unserer Bundesregierung aktuell zu lesen.
Das für das KHAG zuständige Ministerium kann an dieser Sitzung nicht zugegen gewesen sein. Wie sonst hätte es den Änderungsantrag zur Begrenzung der Pflegebudgets angesichts der Pläne zur Entbürokratisierung zulassen können? Bekannterweise klagen Ärzte, Pflegende sowie Therapeuten schon heute über eine kaum beherrschbare Bürokratisierung, die wichtige Zeit für die Behandlung der Patienten stiehlt. Zwischen drei bis vier Stunden täglich gehen für Bürokratie drauf. Mit diesem Änderungsantrag handelt die Bundesregierung entgegen ihrer ehrenwerten Ankündigung: Die neuen Vorgaben zur Vereinbarung des Pflegebudgets verlangen, dass künftig nur noch reine Pflegetätigkeiten ins Pflegebudget einfließen dürfen. Hauswirtschaftliche, administrative, logistische oder technische Aufgaben, die eine Pflegekraft leistet, sollen zukünftig nicht mehr im Pflegebudget berücksichtigt werden.
Dieser Paradigmenwechsel bedeutet, dass die Kosten einer Pflegekraft fortan nur noch anteilig ins Pflegebudget gebucht werden dürfen. Jede einzelne Tätigkeit muss nun akribisch dokumentiert und zugeordnet werden. Bringt die Pflegekraft den Patienten in den OP, könnte dies eine logistische und keine pflegerische Tätigkeit mehr sein. Die Trennung von pflegerischen und nichtpflegerischen Leistungen ist in der Praxis kaum möglich, weshalb sich Krankenhäuser und Krankenkassen künftig noch häufiger über die korrekte Zuordnung und Abrechnung von Pflegekräften streiten werden. Die Pflegenden hingegen werden zwangsläufig zur Dokumentation jeden Handschlages verdonnert werden. Aus meiner Sicht ein Bärendienst für die Pflege!
Bemängeln muss man auch die schlechte handwerklich Umsetzung: Wenn die Neuregelung mit dem Inkrafttreten des KHAG gilt, gilt sie bereits für das Pflegebudget 2026. Damit dürften alle Grundlagen für die Vereinbarung von Pflegebudgets 2026 zwischen Kliniken und Kassen infrage gestellt sein. Die vielleicht gewollte Geltung ab dem Budgetjahr 2027 steht leider nicht im Gesetz.
Ich verstehe, wenn die Bundesregierung das Pflegebudget begrenzen will. Dann wäre ein Einfrieren der Budgets des Vorjahres klug gewesen. Besser noch: Man hätte es abschaffen sollen, zusammen mit den Pflegepersonalbemessungssystemen PpUGV und PPP-RL. Dann wäre der Weg frei gewesen für mehr Effizienz.