AG MedReha fordert Nachbesserungen
Reha-Potenzial ausschöpfen
Mit dem Entwurf für ein SGB VI-Anpassungsgesetz soll die digitale Transformation der Rentenversicherung vorangetrieben, Verwaltungsverfahren vereinfacht und Bürokratie abgebaut werden. Die dringende Anpassung des Reha-Budgets sucht man in dem Entwurf vergeblich.
Die Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation (AG MedReha), in der maßgebliche bundesweit tätige Spitzenverbände der Leistungserbringer in der medizinischen Rehabilitation vertreten sind, bewertet im Zuge einer gemeinsamen Stellungnahme die Vorhaben grundsätzlich positiv. Insbesondere wird die geplante Einführung eines individuellen, personenzentrierten und rechtskreisübergreifenden Fallmanagements durch die Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) begrüßt. Kritisch sieht die AG MedReha jedoch, dass der Referentenentwurf eine zentrale Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Versorgung nicht berücksichtigt: die Aufhebung der Budgetdeckelung für Rehabilitationsleistungen.
Angesichts demografischer Veränderungen, längerer Lebensarbeitszeiten und wachsender Anforderungen an Prävention und Rehabilitation brauche die DRV nach Auffassung der AG MedReha flexible Handlungsspielräume. Die starre Begrenzung des Reha-Budgets verhindere eine vollständige Nutzung des Erwerbspotenzials und wirke sich negativ auf die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit aus. Auch die seit 2013 geltende Demografiekomponente, die auf überholten Prognosen beruht, müsse abgeschafft werden.
Die AG MedReha fordert die Abschaffung der Budgetdeckelung und der Demografiekomponente, die Einrichtung von Schiedsstellen bei Vertragskonflikten mit der DRV sowie den Ausbau regelhafter Reha-Angebote für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner. Nur so könne die medizinische Rehabilitation ihr volles Potenzial entfalten.
