Kolumne Thomas Bublitz: Ist das Qualität oder kann das weg?

Der Kabinettsbeschluss zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) zieht sich hin. Es wird spekuliert, dass die SPD die Anpassungen und Ausnahmen im KHAG für zu weitgehend hält und diese zurückverhandeln will.

Tatsächlich ist in den Leistungsgruppen eine Vielzahl von Strukturkriterien vorgegeben, die die Gelegenheitsversorgung an nicht qualifizierten Krankenhäusern eindämmen kann. Dies erfolgt durch personelle und medizintechnische Mindestanforderungen, die durch die Vorgabe vorzuhaltender verwandter Leistungsgruppen ergänzt werden. Dadurch dürfen tendenziell nur noch größere Krankenhäuser die Leistungen der Leistungsgruppe erbringen. Eine Differenzierung dieser stringenten Systematik hinsichtlich der Leistungen der Grund- und Regelversorgung und elektiver Eingriffe ist nicht vorgesehen, was ich für problematisch halte. Die Krankenhausplaner in den Bundesländern haben nach der neuen gesetzlichen Lage nur noch temporär die Möglichkeit, von diesen Vor- gaben auf Bundesebene abzuweichen. Ansonsten zahlen die Krankenkassen die- se Leistungen künftig nicht mehr.

Im Ergebnis kann dies bedeuten, dass gerade in ländlichen Regionen die tendenziell kleinen Krankenhäuser von der Versorgung der Bevölkerung abgeschnitten werden. Noch immer wissen wir nicht, was passieren wird, weil eine Auswirkungsanalyse fehlt. Wer nun zur Vermeidung von regionalen Versorgungsengpässen mehr Ausnahmeregelungen fordert, sieht sich dem Vorwurf der Qualitätsverwässerung ausgesetzt, obwohl das Unfug ist. Einige Beispiele gefällig? Warum müssen Kliniken, die sich um konservativ zu behandelnde orthopädische Patienten kümmern, eigene Operationssäle vorhalten? Warum brauchen neurologische Fachkliniken eigene Computertomografen oder Magnetresonanztomografen und vollumfänglich ausgestattete Intensivstationen, wenn sie diese in Kooperation mit den Nachbarkrankenhäusern nutzen? Warum soll das Krankenhaus nicht mehr als Einheit angesehen werden, wenn die Leistungen einer geforderten verwandten Leistungsgruppe weiter als 2.000 Meter entfernt auf dem Klinikgelände liegen? Die Vorgaben kann man so festlegen, mit Qualität für die Patientenversorgung haben die meisten allerdings nichts zu tun.

Liebe SPD, an anderer Stelle sagt ihr, unsere Demokratie stünde auf dem Spiel und deshalb könne sich diese Koalition kein Scheitern erlauben. Ich teile diese Einschätzung. Deshalb sage ich „Ja“ zur Krankenhausreform, aber nur mit echten Qualitätsvorgaben und mit einem Bekenntnis zum geltenden Föderalismus. Ich sage „Nein“ zu einem zentralstaatlich regelbasierten Versorgungskahlschlag in ländlichen Regionen für die Grund- und Regelversorgung.