Kolumne Thomas Bublitz
Echt jetzt?
Ratlos lässt mich die derzeitige Gesundheitspolitik zurück, die offensichtlich dem Motto folgt, was mit der einen Hand gegeben wird, wird mit der anderen wieder genommen. Gerade hat das Bundeskabinett im Rahmen des Gesetzentwurfs über die Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege beschlossen, den gesetzlichen Preisanpassungsmechanismus zu verändern. Dadurch fehlen den Krankenhäusern allein im Jahr 2026 rund 1,8 Milliarden Euro. Diese Maßnahme schwächt die Kliniken nicht nur im Jahr 2026, sondern auch dauerhaft, weil die Preisbasis auch in den Folgejahren zu weiteren Mindereinnahmen führt.
Besonders unverständlich ist dieses Vorgehen, weil die Bundesregierung gerade erst einen Inflationsausgleich von 4 Milliarden Euro für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen hat, um die Krankenhäuser mit einem Rechnungszuschlag zu stabilisieren. Natürlich ist es Aufgabe der Bundesregierung, für stabile Finanzen bei den gesetzlichen Krankenkassen zu sorgen. Unverständlich ist jedoch, dass der Bund selbst maßgeblich zu dieser Schieflage beiträgt – er zahlt seit Jahrzehnten keine kostendeckenden Beiträge für Bürgergeldempfänger an die gesetzlichen Krankenkassen und verursacht dadurch ein jährliches Defizit bei diesen in Höhe von rund 10 Milliarden Euro. Der größte Handlungsdruck für die gesetzlichen Krankenversicherungen wäre weg, wenn der Bund seinen Zahlungspflichten nachkommen würde.
Ich bleibe erstaunt zurück in diesem Herbst der Reformen und finde, die Politik muss den Krankenhäusern dringend Kompensationsmöglichkeiten bieten:
- Abschaffung der gesetzlichen Personalvorgaben (Pflegepersonaluntergrenzen sowie Richtlinie zur Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik): Diese Regelungen haben weder die Versorgungsqualität noch die Arbeitszufriedenheit in der Pflege verbessert, verursachen aber erhebliche Zusatzkosten – ohne wissenschaftlich belegten Nutzen.
- Sofortige und vollständige Streichung des Fixkostendegressionsabschlags ab dem 1. Januar 2026: Der Abschlag reduziert die Vergütung spezialisierter Leistungserbringung um rund 30 Prozent, wenn ein Krankenhaus mehr Leistungen erbringt als im Vorjahr. Da der Fixkostendegressionsabschlag ohnehin im Zuge der Krankenhausreform bis spätestens Ende 2030 auslaufen soll, wäre eine frühere Abschaffung sinnvoll und gerechtfertigt.
Nur wenn diese beiden Maßnahmen zeitgleich mit der geplanten Gesetzesänderung beschlossen werden, können wir die ewige Flickschusterei beenden.
