Neue Bundesregierung
Vorschläge zum Politikwechsel
Der BDPK hat seine Positionen und Vorschläge für die Gesundheitspolitik in der 21. Legislaturperiode in zwei Leitfäden für die Krankenhäuser und die Reha‐/Vorsorgeeinrichtungen dargelegt und veröffentlicht. Eine Zusammenfassung.
Durch mutige politische Entscheidungen kann ein effizienteres Gesundheitswesen mit einer bezahlbaren, qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung geschaffen werden. Davon profitieren nicht nur die Patient:innen, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. In seinem gesundheitspolitischen Positionspapier „Freiheit für Verantwortung“ schlägt der BDPK-Maßnahmen vor, um das Gesundheitswesen effizienter, nachhaltiger und zukunftssicher zu gestalten:
Effizientere Behandlung ermöglichen
Die Lohnnebenkosten lassen sich nur nachhaltig stabilisieren, wenn die Effizienz im Gesundheitswesen steigt. Überregulierung und nicht evidenzbasierte Vorgaben – insbesondere im Bereich der Personalbemessung – haben die Kosten explodieren lassen, ohne die Qualität der Versorgung spürbar zu verbessern. Personalvorgaben wie Pflegepersonaluntergrenzen und weitere planwirtschaftliche Regelungen führen nur zu unnötigen Mehrkosten und müssen gestrichen werden – ebenso wie staatliche Verlustausgleiche für Krankenhäuser aus Steuermitteln. Stattdessen sollte der Fokus darauf liegen, Behandlungsergebnisse zu messen und zu veröffentlichen.
Ergebnisqualität messen
Die Verantwortung für die Behandlungsqualität liegt bei den Leistungserbringern. Deshalb sollte die Qualität der stationären Versorgung nicht allein über Strukturvorgaben wie Personalmindestvorgaben, sondern auch durch die Ergebnisqualität der Behandlung definiert werden. Bestehende Verfahren hierzu haben bereits gezeigt, dass Ergebnisse objektiv messbar und transparent darstellbar sind. Patient:innen sollten diese Informationen über den Klinikatlas der Bundesregierung abrufen können. Nur so können Innovation und Eigenverantwortung gefördert werden.
Versorgungsaufträge regional vergeben
Ein regionales Vergabesystem kann den Wettbewerb unter Krankenhäusern fördern und die Effizienz steigern. Der BDPK schlägt vor, regionale Versorgungsaufträge unter den Krankenhäusern auszuschreiben. Den Zuschlag erhalten Anbieter mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Qualität der Leistungserbringung ist dabei ein wichtiges Vergabekriterium.
Ambulante Versorgung ausbauen
Viele medizinische Eingriffe könnten ohne stationäre Aufnahme erfolgen. Aber veraltete Vorgaben wie Mindestverweildauern und unflexible Abrechnungssysteme verhindern den Wandel hin zu einer effizienteren ambulanten Versorgung. Untere Grenzverweildauern und ähnliche Regularien müssen abgeschafft werden, um Krankenhäuser zu ambulanten Behandlungsmodellen zu ermutigen. Diese Leistungen sollten zunächst wie stationäre Leistungen vergütet werden, um Investitionen in innovative Behandlungsprozesse zu fördern. Dies führt zu Effizienzgewinnen und geringeren Kosten, die vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus in die Preiskalkulation übernommen werden. So kommt es zu einer nachhaltigen Entlastung der Lohnnebenkosten. Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen sollten zudem bei Unterversorgung zur ambulanten ärztlichen Versorgung zugelassen werden. Damit kann die Versorgung der Patient:innen stabilisiert werden.
Spezielle Positionen zu Reha und Vorsorge
Mit einem gesonderten Positionspapier hat der BDPK zentrale Anliegen für Reha- und Vorsorgeeinrichtungen formuliert, um strukturelle Hürden abzubauen und die Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte Versorgung zu verbessern. Darin wird unter anderem gefordert, das Pflegeberufegesetz zu ändern: ambulante und stationäre Reha-Einrichtungen müssen Pflegekräft ausbilden können. Nur so kann dem Fachkräftemangel im Reha-Sektor begegnet werden. Gefordert wird außerdem eine Änderung des SGB V, damit medizinisch erforderliche Reha-Leistungen aus der ambulanten und der statioären Versorgung ohne vorheringe Genehmigung durch die Krankenkassen erbracht werden können. Dies würde zu einem schnelleren und bürokratieärmeren Reha-Zugang führen. Darüber hinaus fordert der BDPK eine Schiedsstelle im SGB VI, die bei Streitigkeiten zu Versorgungs- und Vergütungsverträgen mit der DRV angerufen werden kann. Zudem sollte die Deckelung des Reha-Budgets in der DRV aufgehoben werden, um sicherzustellen, dass Rehabilitationsmaßnahmen bedarfsgerecht zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit und damit zur Fachkräftesicherung eingesetzt werden. Weiter fordert der BDPK, dass Reha- und Vorsorgeeinrichtungen zur Gründung von MVZs zugelassen werden, um die regionale Versorgung zu sichern. Außerdem darf bei der Refinanzierung von Personalkosten kein Tarifzwang gelten, damit die Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe tarifvertraglicher Vergütungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden kann. Zu den Positionen des BDPK.