BDPK-Bundeskongress 2025
Freiheit verbessert Effizienz
Beim BDPK-Bundeskongress Anfang Juni in Berlin diskutierten Vertreter:innen der Kliniken, der Fachverbände und der Sozialversicherungsträger mit Gesundheitspolitiker:innen über die gesundheitspolitischen Weichenstellungen in der neuen Legislaturperiode.
Zentrale Themen beim BDPK-Bundeskongress 2025 waren die Vorschläge des BDPK für eine effizientere Krankenhausversorgung und seine Forderung, durch niedrigschwellige Zugänge zur Rehabilitation unnötige Frühverrentungen zu vermeiden. Dementsprechend eröffnete BDPK-Präsident Hans-Heinrich Aldag den Kongress vor über 200 Teilnehmer:innen mit einem klaren Appell an die neue Bundesregierung: „Ein gesundheitspolitisches ‚Weiter-so‘ können wir uns nicht länger leisten.“
In ihrem Impulsvortrag „Die Krankenhausreform aus Sicht der Bundesländer“ erklärte Ministerin Kerstin von der Decken aus Schleswig-Holstein: „Wir werden uns als Länder dafür einsetzen, dass wir mehr Planungshoheit und Planungssicherheit erhalten.“ Dies bekräftigte auch Staatssekretär Matthias Heidmeier vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: „Krankenhausplanung ist verfassungsrechtlich Ländersache. Deshalb ist hier die Abstimmung zwischen Bund und Ländern wichtig.“
In der Podiumsdiskussion stand auch die geplante Vorhaltefinanzierung in der Kritik, die nach Einschätzung des BDPK zu kurz greift. Es drohten neue Fehlanreize und gleichzeitig längere Wartezeiten für die Patient:innen, erklärte Mate Ivančić, 2. Vizepräsident des BDPK und Vorsitzender Geschäftsführender Direktor der Schön Klinik SE. Dass Änderungen an der nach wie vor fallzahlabhängigen Vorhaltevergütung erforderlich sind, bekräf- tigte auch Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende desAOK-Bundesverbandes. Intensiv diskutiert wurde auch die Sicherung der Fachkrankenhäuser. Die zu eng gefasste Definition der Fachkrankenhäuser sowie eingeschränkte Kooperationsmöglichkeiten gefährden aus Sicht des BDPK die fachklinische Versorgung. Christos Pantazis, MdB (SPD), und Emmi Zeulner, MdB (CDU/CSU), versprachen diesbezüglich praxistauglicheAnpassungen und boten in diesem Zuge konstruktive Gespräche mit den Krankenhausträgern an.
BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz, der die Diskussion moderierte, machte deutlich, dass sich unabhängig von der Krankenhausreform Ineffizienzen zeigen, insbesondere in den ungebremst steigenden Personalausgaben. Die zentralistisch verordneten Personalvorgaben haben sich in den vergangenen Jahren verselbstständigt, ohne dass sie auf belastbarer Evidenz beruhen. Die damit verbundenen Kostensteigerungen haben weder die Versorgung der Patient:innen spürbar verbessert noch die Arbeitsbedingungen im medizinischen und pflegerischen Bereich nachhaltig verändert.
Einig waren sich alle Teilnehmer:innen der Podiumsdiskussion, dass in Deutschland im EU-Vergleich viel Geld für unsere Gesundheitsversorgung ausgegeben wird. „Wir geben unfassbar viel Geld aus und liegen im OECD-Vergleich mit den Pro-Kopf-Gesundheitsausgaben vorn“, so Robert Möller, BDPK-Vorstandsmitglied und Vorsitzender der Geschäftsführung der Helios Kliniken GmbH. Trotzdem liegt Deutschland bei der durchschnittlichen Lebenserwartung und derAnzahl gesunder Lebensjahre nur im europäischen Mittelfeld. Um die begrenzten Mittel im Gesundheitssystem effizient einzusetzen, müssen die Ausgaben konsequent dem relevanten Outcome – der Ergebnisqualität – gegenübergestellt werden. Möller brachte es auf den Punkt: „Es ist ein Skandal, dass sich die Gesetzgebung überhaupt nicht um Ergebnisqualität kümmert.“ Aus Sicht des BDPK ist die Forderung an die neue Bundesregierung damit klar: Statt starrer Vorgaben braucht es mehr Gestaltungsfreiheit für die Krankenhäuser, um durch optimierte Abläufe und medizinisch sinnvolle Strukturen die Versorgung effizienter gestalten zu können. Die Qualität der Versorgung wird dabei durch eine kontinuierliche Messung der Ergebnisqualität sichergestellt.
Schwerpunktthema Reha
Im Anschluss an die Diskussionen zur Krankenhauspolitik wa- ren die tiefgreifenden Herausforderungen für die Reha-Einrichtungen Thema beim BDPK-Bundeskongress 2025. „Letztlich werden die Veränderungen in der Krankenhauslandschaft auch die Reha-Kliniken tangieren, so wie das schon immer war“, stellte BDPK-Präsident Aldag fest. Die Finanzierung ihrer Leistungen bei der Deutschen Rentenversicherung wird komplett neu geregelt – bis Jahresende müssen neue Vergütungssätze verhandelt sein, die ab dem 1. Januar 2026 gelten. Thomas Keck, Erster Direktor der DRV Westfalen, stellte das neue Vergütungssystem der DRV vor und betonte, dass durch die kritische Begleitung des BDPK im Vergütungssystem viel bewegt wurde und es sich um ein lernendes System handle. Weiter führte er aus, dass die vom BDPK lange kritisierte „2+2-Regelung“ in der qualitätsorientierten Belegungssteuerung gemäß der Entscheidung des Bundesvorstandes zum 1. Januar 2026 entfällt. Diese Regelung kam bislang zur Anwendung, wenn Versicherte ihr Vorschlagsrecht für eine Rehabilitationseinrichtung nicht wahrnahmen oder diesem nicht entsprochen werden konnte. In diesem Fall werden den Versicherten jeweils zwei DRV-eigene sowie zwei private oder freigemeinnützige, nach objektiven sozialmedizinischen Kriterien als am besten geeignet bewertete Rehabilitationseinrichtungen vorgeschlagen. Der BDPK hatte diese Regelung wiederholt kritisiert, weil abweichend von dem Ziel der qualitätsorientierten Belegung hier die Trägerschaft im Vordergrund steht.
Dana Matlok, Leiterin der Gruppe Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung beim BMAS, ging auf die vorgesehenen Neuerungen in der medizinischen Rehabilitation für die neue Legislaturperiode ein. Im Fokus stehen dabei insbesondere der Ü45-Check, die Sicherung der Erwerbsfähigkeit, das Fallmana- gement, das Betriebliche Eingliederungsmanagement sowie der Gemeinsame Grundantrag. Dass es sich bei dem Gemeinsamen Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen um ein nicht gerade leichtes Unterfangen, sondern um ein Mammutprojekt han- delt, stellte Gülcan Miyanyedi, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), an den Anfang ihres Vortrags. Ziel eines trägerübergreifenden „Reha-Antrags“ ist die Förderung eines einfachen, ganzheitlichen, digitalen Zugangs, ausgehend vom Bedarf einer Person. „Ein Reha-Antrag soll die Grundlage für Leistungen wie aus einer Hand sein“, so Miyanyedi.
In der anschließenden Podiumsdiskussion waren sich alle Teilnehmer:innen einig, dass ein niederschwelliger Zugang zu Reha-Leistungen und die bedarfsgerechte Ausgestaltung des Reha- Budgets zwingend erforderlich sind. Im Kampf gegen den Pflegekräftemangel gilt es, endlich wichtiges Potenzial zu nutzen und die Pflegeausbildung in Reha-Kliniken zuzulassen.
