Kolumne Thomas Bublitz

Gute Reha muss sich lohnen!

Die Deutsche Rentenversicherung hat sich nach langen internen Diskussionen endlich dazu entschlossen, das neue Vergütungssystem doch nicht mit aller Gewalt zum 01. Januar 2026 umsetzen zu wollen. Die Deutsche Rentenversicherung gesteht damit ein, dass die verbleibende Zeit nicht ausreicht, um die vielen ungeklärten Fragen zu beantworten. Rehabilitationseinrichtungen brauchen ein Mindestmaß an Planungssicherheit, die so nicht besteht. Viele Kliniken haben bis heute noch kein Angebot für einen akzeptablen Vergütungssatz ab 01. Januar 2026 und die verbleibende Zeit für Vergütungssatzverhandlungen im Jahr 2025 ist nicht ausreichend. Darauf haben wir die Verantwortlichen der DRV in vielen Gesprächen und auch schriftlich immer wieder hingewiesen und eine praktikable Umsetzung angemahnt.

Die nun gefundene Regelung wirkt erst einmal vernünftig: Einrichtungen, die noch nicht über einen vereinbarten Vergütungssatz verfügen, erhalten im Jahr 2026 zunächst den bisherigen Vergütungssatz weiter. Allerdings ohne die dringend notwendige Anpassung an die Kostensteigerungen des vergangenen Jahres, was die Einrichtungen zu Einsparungen an anderer Stelle zwingen wird.

Damit verfügen wir aber noch immer nicht über ein transparentes, nachvollziehbares und diskriminierungsfreies Vergütungssystem! Der Geburtsfehler ist, dass der Basispreis nicht kalkulatorisch ermittelt wurde. Stattdessen hat die DRV die bestehenden Vertragspreise, die nie eine Differenzierung zwischen Basispreis und Einrichtungsspezifischer Komponente enthielt, um einen rechnerischen Anteil reduziert und daraus einen Mittelwert gebildet, der nun der Basispreis sein soll. Für was eigentlich bleibt unklar. Sind alle Struktur- und Leistungsvorgaben für die „Basisreha“ mit dem „Basispreis“ bezahlt? Des Weiteren hat man in den Gremien der DRV am grünen Tisch willkürlich enge Kriterien für die Definition der Einrichtungsspezifischen Komponente (ESK) beschlossen. Nun wird verwundert festgestellt, dass kaum eine Rehabilitationseinrichtung eine ESK bekommen soll.

Dieses Chaos war aus unserer Sicht zu erwarten. Man hat nicht kalkuliert, man hat keinen Praxistest vorgenommen und auch auf eine Konvergenzphase wurde verzichtet. Die nun geschaffene Übergangsphase löst aber nicht das Problem der mangelhaften Konzeption des neuen Preissystems. Ohne echte Kalkulation des Basispreises wird es auch im Jahr 2026 nicht gehen. Deshalb wünsche ich mir eine steile Lernkurve bei den Verantwortlichen, damit nicht nur alles anders, sondern vor allem auch besser wird und sich gute Reha auch zukünftig lohnt.