Kolumne Thomas Bublitz
Geld her oder Ausgaben senken!
Die Lage in der gesetzlichen Krankenversicherung spitzt sich dramatisch zu. Trotz eines marginalen Überschusses im ersten Quartal 2025 erwartet die Krankenversicherung bis zum Jahr 2027 ein Defizit in Höhe von 12 Milliarden Euro.
Deshalb werden die Rufe nach Reformen der sozialen Sicherungssysteme immer lauter. Die einen fordern mehr Geld in Form von höheren Steuerzuschüssen und der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, die anderen fordern Einsparungen auf der Ausgabenseite.
Der BDPK schlägt vor, sich auf jeden Fall auch die Leistungsbereiche auf unnötige Ausgaben anzuschauen. Für einen der größten Hauptausgabenblöcke der GKV, den Krankenhausbereich, gibt es durchaus Möglichkeiten zur Einsparung.
Wir leisten uns vermutlich aus ideologischen Gründen Mindestanforderungen für Personal und Strukturen und behaupten, dass diese für eine gute Patientenversorgungzwingend notwendig sind. Das kann so sein, untersucht oder gar bewiesen ist es allerdings nicht. In den vergangenen Jahren war ein Anstieg der Fallkosten bei rückläufigen Patientenzahlen zu beobachten. Vermutlich wird auch die Krankenhausreform nicht zu den erhofften Einsparungen führen. Das Gegenteil könnte der Fall sein. In den Leistungsgruppen wird zusätzlich eine Vielzahl von personellen, apparativen und strukturellen Mindestvorgaben vorgeschrieben, die so manches Krankenhaus hinzukommend noch nachweisen muss. Mit Qualitätsverbesserungen der Behandlung für die Patientinnen und Patientenhaben diese Anforderungen wenig zu tun. Sicher ist nur, dass neue Bedingungen auch neue Kosten bedeuten.
Genauso ist es mit den Mindestverweildauervorgaben im Krankenhaus. Sie gehören abgeschafft, wenn wir effizienter, besser und günstiger werden wollen. Die untere Grenzverweildauer abzuschaffen, ist deutlich einfacher und klüger als eine komplexe Aufteilung der Leistungserbringung in stationäre DRG und deutlich günstigere Hybrid-DRG, die die Krankenhäuser prozessual und wirtschaftlich nicht leisten können. Von der Prüfbürokratie ganz zu schweigen.
Deshalb ist es dringend nötig, die Verantwortung für wirtschaftliches Handeln und einen qualitativ hochwertigen Verhandlungsprozess zurück an die Krankenhäuser zu geben. Der Weg der zentralistischen Zwangsregulierung auf Bundesebene hat die Krankenhausversorgung vor allem teurer, aber nicht besser gemacht. Es ist nun an der Zeit, offen und ohne Barriere im Kopf über neue Ansätze im KHVVG-Anpassungsgesetz zu diskutieren.
Denen, die einwenden, es ginge in Sachen Entlastung der GKV nicht schnell genug, sei gesagt: Jeder anstrengende Marsch beginnt mit dem ersten Schritt.
