Kolumne von Thomas Bublitz
Echt jetzt?
Ratlos lässt mich die derzeitige Gesundheitspolitik unserer Bundesregierung zurück, die mit der einen Hand gibt und mit der anderen Hand wieder nimmt. Gerade hat das Bundeskabinett im Rahmen des Gesetzentwurfs über die Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege beschlossen, die Meistbegünstigungsklausel für die Anpassung der Preisanpassung auszusetzen, um die maroden Krankenkassenfinanzen zu stabilisieren. Dadurch fehlen den Krankenhäusern allein im Jahr 2026 rund 1,8 Milliarden Euro.

Diese Maßnahme schwächt die Kliniken nicht nur im Jahr 2026, sondern auch dauerhaft, weil die Preisbasis auch in den Folgejahren zu weiteren Mindereinnahmen führt.
Besonders unverständlich ist dieses Vorgehen, weil die Bundesregierung gerade erst Handlungsbedarf gesehen hat und deshalb einen Inflationsausgleich von 4 Milliarden Euro für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen hat, um die Krankenhäuser mit einem Rechnungszuschlag zu stabilisieren. Das ist das Gegenteil von konsistenter und vertrauensbildender Gesundheitspolitik.
Natürlich ist es Aufgabe der Bundesregierung, für stabile Finanzen bei den gesetzlichen Krankenkassen zu sorgen. Warum aber nur die Krankenhäuser und nicht alle anderen Leistungserbringer gleichermaßen Verantwortung tragen sollen, erschließt sich mir nicht. Daher auf die Schnelle mal 3 Vorschläge, die man ernsthaft diskutieren, besser noch umsetzen sollte:
- Der Bund zahlt endlich, wie alle GKV-Versicherten auch kostendeckende Beiträge für die Bürgergeldbezieher. Effekt: 10 Mrd. EUR Mehreinnahmen pro Jahr. Wenn das nicht in einem Schritt geht, dann eben in zwei Schritten!
- Senkung der Umsatzsteuer auf Arzneimittel von 19 auf 7 %, so wie es in vielen europäischen Ländern üblich ist. Effekt 7 Mrd. EUR Minderausgaben pro Jahr.
- Rechnungsabschlag für Leistungsausgaben der GKV in Höhe 0,25 % auf den Rechnungsbetrag und die GKV-Verwaltungskosten. Effekt: solidarische Minderausgabe in Höhe 7,5 Mrd. EUR.
Allein durch diese Maßnahmen entstünde eine Entlastung der GKV-Finanzen in Höhe von rund 24 Mrd. EUR.
