Rückblick

Die 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages ist zu Ende. Diese Legislaturperiode war in vielerlei Hinsicht eine Besondere. Der für Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen so wichtige Bundesgesundheitsminister hat sich vor allem durch fehlende Bereitschaft zum Dialog hervorgetan. Das ist leider auch am zentralen Projekt der Bundesregierung, der Krankenhausreform, deutlich spürbar: Am Ende steht eine Krankenhausreform mit vielen handwerklichen Fehlern, Fristen, die nicht zu halten sind, Aufträgen, die nicht zu lösen sind, Abläufen, die nicht zueinander passen und Instrumenten, die ihr Ziel verfehlen. Ganz zum Schluss der Regierungstätigkeit hat der Bundesrat noch dem Krankenhaustransformationfonds zugestimmt, der nun von der neuen Bundesregierung in wichtigen Fragen, wie der Finanzierung nachgebessert werden muss. Bis auf Weiteres besteht keine tragfähige Basis für Zukunftsentscheidungen und -Investitionen der Krankenhäuser. Am Ende dieser Legislaturperiode steht auf der einen Seite ein mutiges und entschlossenes Regierungshandeln durch ein Höchstmaß an Regulatorik, dass aber auf der anderen Seite die Sicherstellung für eine wohnortnahe, qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung gefährdet.

Es wird die Aufgabe einer neuen Bundesregierung sein, einen Praxischeck durchzuführen und sich auf die Reparatur der Schwachpunkte des KHVVG zu konzentrieren. Das Verhältnis der Hoheit der Krankenhausplanung und dem damit verbundenen Krankenhausfinanzierungsrecht ist wiederherzustellen. Geschieht das nicht, könnte die Situation entstehen, dass die Bundesländer Krankenhausleistungen planen, die wegen nicht harmonisierter Rechtsvorschriften von den Krankenkassen nicht bezahlt werden. Dies wäre ein echter Super-GAU. Auch die Vorhaltepauschalen müssen hinterfragt, ggf. angepasst oder besser gestrichen werden.

Verbandsintern ist der Blick mit Dankbarkeit auf Dr. med. Katharina Nebel, die langjährige Präsidentin des BDPK, zu richten. Sie hat den Verband 15 Jahre sicher durch die raue See der Gesundheitspolitik gesteuert und im Juni 2024 an Dr. Hans-Heinrich Aldag übergeben. Die Neuaufstellung der Reha nach der Reha-Krise mit der Entwicklung und Umsetzung von umfassenden QM- und QS-Systemen, die Einführung des DRG-Systems, die Einführung des Wunsch- und Wahlrechts in der Rehabilitation, die Corona-Pandemie, das IPREG und das Trio-Gesetz seien beispielhaft als Herausforderungen der letzten Jahrzehnte genannt. Dr. Katharina Nebel hat den BDPK zu einem verlässlichen und konstruktiven Partner der Politik und der Selbstverwaltung geformt. Die Mitgliederzahl des Verbandes hat sich in ihrer Präsidentschaft nahezu verdoppelt.

Konsequent hat sie sich für mehr Qualitätswettbewerb, und Patientenorientierung im Gesundheitswesen eingesetzt. Ihre feste Überzeugung ist, dass der Wettbewerb die Leistungsanbieter im Gesundheitswesen anspornt, die Patientenversorgung zu verbessern und dabei die bestehenden Ressourcen effizient einzusetzen. Die Patienten sollen sich über die Behandlungsqualität der Versorgung informieren können, um bewusste Entscheidungen zu treffen. Dr. med. Katharina Nebel gebührt unser Dank für die konstruktive und weitsichtige Verbandsführung!

Ausblick

Die Krankenhäuser und Rehaeinrichtungen stehen vor einer doppelten Herausforderung: Die steigenden Sozialversicherungsbeiträge erhöhen die Lohnnebenkosten und gefährden die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Gleichzeitig wächst der Druck, eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung sicherzustellen vor allem in ländlichen Regionen. Eine grundlegende Reform ist daher unerlässlich. 

Dies ist das Ergebnis einer nicht mehr zukunftsfähigen Gesundheitspolitik. In den letzten Jahrzehnten wurden immer wieder neue Strukturanforderungen entwickelt und zur Voraussetzung der Leistungserbringung gemacht. Sie wurden aufeinandergetürmt, ohne die Regelungen auf Wirksamkeit zu überprüfen. Noch nie haben so viele Menschen in unseren Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen gearbeitet wie heute. Kosten und bürokratischer Kontrollaufwand befinden sich auf einem historisch hohen Niveau und stellen eine große Belastung für die Einrichtungen dar. Als Folge sinkt trotz aller verfügbarer Innovation die Produktivität. Die erheblichen Kostensteigerungen schlagen sich nicht in einer verbesserten Versorgung für die Patienten nieder. Das können wir uns nicht länger leisten. Wir brauchen eine Gesundheitspolitik, die nicht mit den Mitteln von gestern agiert.

Wir müssen die Innovationspotenziale in den Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen entfesseln und uns auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereiten. Diese Herausforderung liegt darin, effizienter zu werden. Immer weniger Mitarbeitenden im ärztlichen und pflegerischen Dienst stehen immer mehr älter werdende Patienten gegenüber. Zudem muss die Versorgung in ländlichen Regionen sichergestellt werden. Dazu brauchen wir die Streichung der antiquierten und nicht evidenzbasierten Personalvorgaben. Die Streichung könnte mehrere Milliarden Euro Kostensenkung nach sich ziehen. Davon sollten die Krankenkassenund die Kliniken profitieren. Vorschläge dazu hat der BDPK der neuen Bundesregierung unterbreitet.

Ein wirksamer Bürokratieabbau ist auch im Bereich der medizinischen Rehabilitation unerlässlich, um Ressourcen für die eigentliche Patientenversorgung freizusetzen. Vor dem Hintergrund immer kürzerer stationärer Krankenhausaufenthalte ist es nicht nachvollziehbar, weshalb die medizinische Anschlussrehabilitation weiterhin nur nach aufwändigen Antragsverfahren mit ungewisser Genehmigungsaussicht durch die Krankenkassen bewilligt wird. Das AHB-Verfahren der DRV hingegen ist etabliert und funktioniert gut. Es wäre die ideale Grundlage für eine entsprechende Anwendung in der GKV.

Es ist zudem längst an der Zeit, Rehabilitationseinrichtungen die Möglichkeit zu geben, Pflegefachkräfte selbst auszubilden. Es wäre kontraproduktiv und strukturschädlich, wenn sie auch weiterhin gezwungen wären, den ohnehin angespannten Arbeitsmarkt durch Abwerbung aus Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zusätzlich zu belasten. Last but not least ist es dringend notwendig, Vertragsstreitigkeiten zwischen den Rehabilitationseinrichtungen und der Deutschen Rentenversicherung außergerichtlich in einer Schiedsstelle beilegen zu können.

Es gibt also auch in dieser Legislaturperiode vieles Sinnvolle zu tun.

Unterschrift Dr. Hans-Heinrich Aldag
Dr. Hans-Heinrich Aldag
Präsident
Unterschrift Thomas Bublitz
Thomas Bublitz
Haupt­geschäfts­führer