Tarif und Personal

Der BDPK-Fachausschuss Tarif- und Personalfragen tauscht sich regelmäßig zur aktuellen Tarifsituation in Krankenhäusern sowie Reha- und Vorsorgekliniken aus. Im Geschäftsjahr 2024/2025 standen zudem folgende Themen im Mittelpunkt.

Tarifkomponente im DRV-Vergütungssystem

Der Fachausschuss hat sich im vergangenen Geschäftsjahr mit dem neuen Vergütungssystem der DRV beschäftigt, das ab 2026 angewendet werden soll. Es umfasst eine Tarifkomponente, die als pauschaler Zuschlag zur Deckung tarifbedingter Personalmehrkosten in acht Stufen vorgesehen ist. Diese Komponente gilt für Einrichtungen mit Tarifvertrag, kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen oder solchen, die auf sämtliche Inhalte eines Tarifvertrages in Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträgen Bezug nehmen. Bei letzterem müssen mehr als 87Prozent der Beschäftigten betroffen sein. Der Zuschlag richtet sich nach der durchschnittlichen Brutto-Entgeltsumme der vier Berufsgruppen, die mit dem Referenzwert der DRV-eigenen Einrichtungen verglichen, wird. Kritisch ist dabei, dass nur Tarifverträge trotz der Geltung der negativen Koalitionsfreiheit anerkannt werden und dass Kliniken selbst bei Anwendung oder einer Inbezugnahme von Tarifverträgen nicht von der Tarifkomponente der DRV profitieren können, weil sie zu weit vom Richtwert entfernt sind. Zudem sieht das neue Vergütungssystem keine Konvergenzphase für Kliniken vor. Die BDPK-Geschäftsstelle bleibt zu diesem Thema im Dialog mit den Entscheidungsträgern der DRV und der Bundespolitik.

Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPR 2.0)

Mit Inkrafttreten der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) am 1. Juli 2024 wurde die PPR 2.0 für die Normalstationen der Somatik verbindlich eingeführt. Die Meldung für das vierte Quartal 2024 musste bereits bis zum 31. Januar 2025 erfolgen. Gegenstand der Beratungen im Fachausschuss waren unter anderem Erfahrungswerte zur Vorbereitung der Meldung.

Für die nicht erfolgte oder nicht fristgerechte Erfüllung der Meldepflichten waren zudem die Selbstverwaltungspartner gesetzlich verpflichtet, eine Sanktionsvereinbarung abzuschließen. In Anlehnung an die Inhalte der neuen Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG)-Sanktionsvereinbarung haben sich die DKG und der GKV-SV am 16. Januar 2025 auf Eckpunkte verständigt, die im Fachausschuss beraten wurden. Hinweise der Mitglieder wurden laufend mit der DKG-Geschäftsstelle abgestimmt.

Neue PpUG-Sanktionsvereinbarung

Die PpUG-Sanktionsvereinbarung gemäß § 137i Abs. 1 Satz 10 SGB V wurde zum 30. Juni 2024 mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 gekündigt. Eine Einigung über deren Änderung konnte inzwischen erzielt werden. Kern der Neufassung ist, dass eine große Sanktion (Nich­terfüllungsgrad von 66 Prozent) nur bei unterbliebener Übermittlung der vom Wirtschaftsprüfer attestierten Jahresmeldung nach § 11 KHEntgG bis zum Beginn der nächsten Budgetverhandlungen greift. Zudem wurden Fristverstöße bei Jahres- und Quartalsmeldungen entschärft. Über den aktuellen Stand und die Schwerpunkte der Verhandlungen wurde im Fachausschuss beraten.

Pflegefachassistenzausbildung

Das Bundeskabinett hatte einen Gesetzentwurf über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz - PflAssEinfG) verabschiedet. Dieser sah eine bundeseinheitliche 18-monatige Pflegefachassistenzausbildung vor. Die Forderung des BDPK, die auch Teil des Koalitionsvertrages war, dass Reha-Einrichtungen zur Pflegeausbildung berechtigt werden, wurde im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt.

Der BDPK war vom BMG und BMFSJ aufgefordert worden, eine Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung abzugeben. Im Referentenentwurf war u.a. offengelassen, ob eine 12-monatige oder 18-monatige Ausbildung bundesweit eingeführt werden soll. Um diese und weitere Fragen zu klären, hatte der BDPK eine Sondersitzung zur Abstimmung der Stellungnahme zum Referentenentwurf durchgeführt und an der Ministeriumsanhörung teilgenommen. Der BDPK hatte sich für beide Formen der Ausbildung ausgesprochen in Form eines gestuften Systems. Zudem wurde in der Anhörung die Aufnahme der Reha-Einrichtungen als Träger der praktischen Ausbildung sowohl für die Pflegefachkräfte als auch für die Pflegefachassistenzkräfte gefordert. Beide Forderungen wurden im Gesetzentwurf nicht übernommen.

Zur Forderung, dass Reha-Einrichtungen als Träger der praktischen Pflegeausbildung zugelassen werden, hat der BDPK eine Pressemitteilung veröffentlicht und die Bundestagsabgeordneten angeschrieben. Für die Landesverbände und Reha-Einrichtungen wurden ein Musteranschreiben, ein Faktenblatt und eine Muster-Pressemitteilung zur Verfügung gestellt.

Das Gesetz wurde aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Ampel-Koalition nicht verabschiedet. Der BDPK wird sich auch in der kommenden Legislaturperiode für die Pflegeausbildung in Reha-Einrichtungen einsetzen.

KlinikRente

Das KlinikRente Versorgungswerk wurde 2002 auf Initiative des BDPK gegründet. Mit mehr als 6.000 Mitgliedsunternehmen bildet es den Branchenstandard für privatwirtschaftlich organisierte betriebliche Vorsorge. Über 137.000 Beschäftigte nutzen das Versorgungswerk für die Altersvorsorge oder die Einkommensabsicherung im Falle der Berufsunfähigkeit. Seit April 2025 ist die Angebotspalette um die KlinikRente.bKV (betriebliche Krankenversicherung) erweitert. „Unser Erfolg im Jahr 2024 zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wir haben es geschafft, das Vertrauen unserer Versicherten zu stärken und gleichzeitig neue Mitglieder zu gewinnen. Dies bestätigt unsere Strategie, auf Qualität, Sicherheit und maßgeschneiderte Lösungen für das Gesundheitswesen zu setzen“, erklärt Hubertus Mund, Geschäftsführer von KlinikRente.

Gesamtverzinsung 2025 weiter auf hohem Niveau

Für das Jahr 2025 bleibt es bei der starken Marke von mindestens 3,40 Prozent. Für 2023 und 2024 hatte das Versorgungswerk jeweils die Verzinsung angehoben. Nun festigt KlinikRente diesen hohen Zinssatz für die Alters- und Zukunftsvorsorge, und dass trotz deutlich rückläufiger Marktzinsen. Allerdings setzt sich bei der betrieblichen Altersvorsorge bei den Mitgliedsunternehmen der KlinikRente – unabhängig von der stabilen Gesamtverzinsung der während der Niedrigzinsphase begonnene Trend zu abgesenkten Garantien und kapitalmarktnahen Anlagen weiter fort. Immer mehr Beschäftigte entscheiden sich bei der Entgeltumwandlung für kapitalmarktnahe Produkte, die langfristig höhere Renditechancen bieten.

Trend zur Mischfinanzierung hält weiter an

Nach der Einführung des Mindestzuschusses zur Entgeltumwandlung entscheiden sich viele Arbeitgeber für höhere Arbeitgeberzuschüsse. Immer häufiger werden Zuschüsse zur Entgeltumwandlung oberhalb der gesetzlichen Mindestnorm zu einem signifikanten Merkmal einer hohen Arbeitgeberattraktivität. Dabei gehen die Zuschüsse bis zu 100 Prozent des Umwandlungsbetrags. Diese Entwicklung zeigt, dass die Mischfinanzierung in der betrieblichen Altersvorsorge immer beliebter wird.

In 2024 haben sich insgesamt mehr als 400 Unternehmen für KlinikRente entschieden. Damit stieg die Anzahl der Mitgliedsunternehmen auf über 6.400.

Neu: KlinikRente.bKV (betriebliche Krankenversicherung) ergänzt die Produktpalette

Seit April 2025 bietet KlinikRente gemeinsam mit der Allianz Private Krankenversicherung eine betriebliche Krankenversicherung. Das Produktportfolio umfasst drei starke Budgettarife. Mit Gesundheit Basis, Gesundheit Komfort, Gesundheit Premium haben Arbeitgeber eine einfache auf den Bedarf von Kliniken zugeschnittene Auswahl. Diese lässt sich darüber hinaus mit allen bKV-Bausteinen der Allianz kombinieren. 

17. Personalkongress der Krankenhäuser am 1./2. Dezember 2025

Auf dem 17. Personalkongress in Köln geht es mit Top-Referentinnen und -Referenten der Krankenhausszene um die aktuellen Herausforderungen der HR-Arbeit im Krankenhaus. Die Kongressteilnehmerinnen und -Teilnehmer erwartet wieder ein spannendes Programm mit guten Möglichkeiten, sich auch untereinander auszutauschen. Mehr dazu finden Sie unter: www.klinikrente.de/personalkongress/2025