Seit mehr als vier Jahren verhandeln die Krankenkassen und Reha-Leistungserbringerverbände über Rahmenempfehlungen: Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) sieht vor, dass der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) und die maßgeblichen Leistungserbringerverbände auf Bundesebene Rahmenempfehlungen zu den Grundsätzen der medizinischen Rehabilitation vereinbaren. Darin sollen Details zu Inhalt, Umfang und Qualität von Rehabilitationsleistungen und Grundsätze einer leistungsgerechten Vergütung sowie deren Strukturen für die Leistungserbringung festgelegt werden. Außerdem sollen sie die Anforderungen an ein Nachweisverfahren zur Zahlung von Vergütungen bis zur Höhe tarifvertraglicher Vereinbarungen ausmachen. Diese gesetzlich klar definierte Vorgabe für eine zielgerichtete und gleichberechtigte Verhandlungspartnerschaft war ein wichtiger Meilenstein für die medizinische Reha – für den der BDPK mehr als ein Jahrzehnt gekämpft hatte.
Aus Sicht des BDPK dürfen die Rahmenempfehlungen jedoch nicht zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand führen, sondern sollten ihn reduzieren. Die Krankenkassen treten jedoch für Regelungen ein, die neue Erhebungen, Berichte, Nachweise und Meldungen zur Folge haben – mit personellem und finanziellem Mehraufwand für die Einrichtungen – ohne dass immer ein Nutzen erkennbar ist.
Anrufung der Bundesschiedsstelle
Der GKV-Spitzenverband und die Leistungserbringerverbände haben am 20. November 2024 die Schiedsstelle aufgrund der fortwährenden dissenten Punkte angerufen. Die mündliche Verhandlung fand am 27. und 28. März 2025 unter Teilnahme des BDPK statt. Die Bundesschiedsstelle schließt sich der Auffassung des BDPK an, dass die Inhalte der Rahmenempfehlungen als Grundlage für Versorgungsverträge herangezogen werden können, jedoch keine verbindliche Anwendung finden müssen. Der zentrale Kritikpunkt des BDPK, die verpflichtende Einführung von Personalkorridoren in den Rahmenempfehlungen, wurde somit ausgeräumt. Darüber hinaus konnte in den Rahmenempfehlungen unter anderem festgelegt werden, dass für den Einrichtungsvergleich transparente Parameter als Grundlage herangezogen werden müssen, was aus Sicht des BDPK für einen fairen Preisvergleich als zwingend erachtet wird. Zudem findet das von den Leistungserbringerverbänden eingebrachte Kalkulationsschema in den Vergütungsverhandlungen Anwendung. Es wurde vereinbart, dass die Rahmenempfehlungen zum 1. Juli 2025 in Kraft treten. Die Rahmenempfehlungen enthalten eine dreijährige Übergangsregelung für die Prüfung, ob bestehende Verträge aufgrund der Empfehlungen geändert werden müssen.