Qualitätssicherung der Deutschen Rentenversicherung
Der BDPK führt gemeinsam mit anderen Verbänden der Rehabilitationsleistungserbringer zweimal jährlich einen Austausch mit Vertreter:innen der DRV durch, um die aktuellen Entwicklungen in der Qualitätssicherung der Rehabilitation zu erörtern. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Gespräche konzentrierten sich u.a. auf die fortlaufende Aktualisierung und Überarbeitung der Reha-Therapiestandards (RTS) und Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL), sowie auf das Public Reporting Portal. Hierzu sieht der BDPK weiterhin Optimierungsbedarf in der Verwendung aktueller Qualitätssicherungsergebnisse im Parameter Qualität für die qualitätsorientierte Belegungssteuerung (siehe hierzu auch Kapitel Verbindliche Entscheidung). Ab der zweiten Jahreshälfte 2025 sollen die finalen Versionen aller RTS sowie die überarbeiteten KTLs auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung veröffentlicht werden und ab 01. Januar 2027 Anwendung finden.
Qualitätssicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung (QS-Reha)
Die Verbände der Leistungserbringer und der Krankenkassen besetzen im Gemeinsamen Ausschuss (GA) nach §137 d SGB V paritätisch ein Gremium, in dem das QS-Reha-Verfahren als externes Qualitätssicherungsverfahren der Krankenkassen gemeinsam beraten wird. Das QS-Reha-Verfahren wird seit März 2021 vom aQua-Institut und der Pädagogischen Hochschule Freiburg (PHFR) als unabhängige Auswertungsstelle betreut und befindet sich derzeit im 5. Zyklus (2024 - 2026). Der BDPK arbeitet in allen aktiven Facharbeitsgruppen des GA mit und gestaltet dabei maßgeblich die Beratungen. Die Organisation des Gremiums wechselt jährlich zwischen den Vertragspartnern. Die Sitzungen finden zwei Mal jährlich statt. Zusätzlich werden Arbeitsgruppen zu bestimmten Themen gegründet, wie beispielsweise die AG Evaluation.
Im Berichtsjahr stand die strategische Weiterentwicklung des Verfahrens im Fokus. Folglich wurden Workshops zur Zukunft der externen Qualitätssicherung unter Beteiligung eines externen Moderators durchgeführt, die vom BDPK maßgeblich organisiert wurden. In einem ersten Austausch wurde der Ist-Stand des Verfahrens bewertet und Ziele und Perspektiven der Qualitätssicherung sowie die Veränderungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten diskutiert. Folgende Schwerpunkte für die Weiterentwicklung des QS-Reha-Verfahrens haben sich als konsentiert herauskristallisiert: Der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen (insbesondere bei der Datenerhebung und der Patientenbefragung) soll reduziert (z. B. durch Digitalisierungsansätze, Verringerung von Redundanzen) und die Effizienz bzw. der Nutzen des Verfahrens erhöht werden. Auch über die Überarbeitungsnotwendigkeit der Messkonzepte bzw. -instrumente sowie die Überarbeitung des Verfahrens hinsichtlich der Bereiche Geriatrie und Mutter-/Vater-Kind bestand Einigkeit. Die Konkretisierung und Priorisierung der Vorhaben sollen in einem weiteren Workshop festgelegt werden. Zusätzlich müssen zukünftig die ggf. notwendigen Anpassung aus den IPReG-Rahmenempfehlungen im QS-Verfahren sowie die Ergebnisse des Projekts „Vergleichende Analyse der QS-Systeme von GKV und DRV in der medizinischen Rehabilitation“ beachtet werden.