FAG "§ 16 Umsetzung Reha-RL - Wegfall Barthel-Index"

Aufgrund des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit Beschluss vom 16. Dezember 2021 die Rehabilitations-Richtlinie (Reha-RL) angepasst. Der G-BA Beschluss legt u.a. die Einführung des SINGER-Patientenprofils nach § 16 Absatz 2 Reha-RL fest. Danach erfolgt die Darlegung der Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilhabe bei den Indikationen nach § 16 Absatz 1 Reha-RL mit dem SINGER-Patientenprofil (SPP). Seit Inkrafttreten der neuen Antragsunterlagen, die eine verpflichtende Anwendung des SPP im ärztlichen Befundbericht vorschreibt, treten u.a. indikationsübergreifend Probleme bei der Aufnahme von Patient:innen in medizinischen Reha-Einrichtungen auf. Darüber hinaus fehlt eine Überprüfung der Gütekriterien für den Einsatz des SPP im Krankenhaus. Vor diesem Hintergrund hat der BDPK eine Facharbeitsgruppe eingerichtet und Gespräche mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.V. (DVSG) geführt. Zusätzlich ist der BDPK gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie e.V. (DGG) und der Deutschen Gesellschaft für Neurorehabilitation e.V. (DGNR) an den G-BA herangetreten. Weitere Gespräche sind vorgesehen.