Die medizinische Rehabilitation leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur langfristigen Sicherung von Erwerbsfähigkeit und Selbstständigkeit älter werdender Menschen. Sie kann einen frühzeitigen Rentenbezug aus gesundheitlichen Gründen verhindern und den Eintritt von Pflegebedürftigkeit verzögern – zwei Entwicklungen, die sowohl die Renten- als auch die Pflegeversicherung erheblich entlasten. Rehabilitation ist damit nicht nur ein wirksames gesundheitliches, sondern auch ein wirtschaftlich sinnvolles Steuerungsinstrument für ein bezahlbares Sozialversicherungssystem. Aus präventiver Sicht ist Rehabilitation deshalb eine kluge Investition zur Sicherung eines bezahlbaren Sozialstaates.
Der BDPK hat für die kommende Legislaturperiode konkrete Vorschläge zur Stärkung der medizinischen Rehabilitation in einem Positionspapier formuliert:
1. Reha-Einrichtungen als Pflegeausbildungsträger zulassen
Um dem Fachkräftemangel in der Pflege wirksam zu begegnen, sollten auch Reha-Kliniken als Ausbildungsstätten für Pflegeberufe anerkannt werden. Diese Öffnung würde zusätzliche Kapazitäten schaffen und die Versorgungssicherheit verbessern.
2. Genehmigungsvorbehalt der GKV abschaffen
Um den Vorrang von Reha vor Pflege effektiv umzusetzen, muss der Genehmigungsvorbehalt der Gesetzlichen Krankenversicherung entfallen. In der Praxis führt dieser häufig zu Verzögerungen und verhindert eine frühzeitige Versorgung mit rehabilitativen Maßnahmen. So scheitert die zeitnahe Entlassung von Krankenhauspatienten häufig an der bürokratischen Hürde der Genehmigung notwendiger Anschluss-Rehabilitationsleistungen durch die Krankenkassen.
3. Schiedsstellen für Vertragsstreitigkeiten mit der DRV schaffen
Jede Rehabilitationseinrichtung schließt mit den Rehabilitationsträgern Versorgungs- und Vergütungsverträge zur Leistungserbringung. Nur im Bereich der Deutschen Rentenversicherung fehlt dabei ein Konfliktlösungsmechanismus, den es in allen Bereichen des Gesundheitssystems gibt. Zur fairen und transparenten Klärung von Differenzen in Vertragsverhandlungen mit der Deutschen Rentenversicherung sollte es die Möglichkeit geben, die Schiedsstelle anzurufen.
4. Reha-Deckel bei der DRV aufheben
Die Alterung der Erwerbsbevölkerung und längere Lebensarbeitszeiten erfordern eine flexible Gestaltung der medizinischen Rehabilitation. Die Deutsche Rentenversicherung muss darauf vorausschauend und flexibel reagieren können! Die aktuelle Deckelung der Reha-Ausgaben bei der DRV begrenzt den Zugang zu notwendigen Leistungen und steht einer bedarfsgerechten Versorgung entgegen.
5. Zulassung zur Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)
Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sollten die Möglichkeit erhalten, MVZ zu gründen. Dies würde sektorübergreifende Versorgungsstrukturen fördern und dem bestehenden Mangel an Grundversorgung in den ländlichen Gebieten entgegenwirken.
Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit dem Arbeitsprogramm „Prävention, Rehabilitation, Erwerbsminderungsrente 2022–2025“ zentrale Forderungen des BDPK aufgegriffen – darunter die Ermöglichung der Pflegeausbildung in Reha-Einrichtungen, die Öffnung der Wiederholungsfrist und die Gestaltung eines bedarfsgerechten Reha-Budgets. Die im Programm angekündigte Neuregelung des DRV-Reha-Budgets blieb aufgrund des Regierungswechsels jedoch aus. Diese dringend notwendige Maßnahme muss nun zeitnah nach der Regierungsbildung umgesetzt werden.
Der BDPK hat sich auch im zurückliegenden Geschäftsjahr 2024/25 intensiv in die Verhandlungen zu den Rahmenempfehlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen und den Verbindlichen Entscheidungen der Rentenversicherung, insbesondere dem neuen Vergütungssystem, eingebracht. Die Verhandlungen der Rahmenempfehlungen fanden Ende März mit dem Bundesschiedsstellenverfahren ein Ende. Die Umsetzung der neuen Regelungen obliegt nun den Einrichtungen, die auf dieser Grundlage Versorgungs- und Vergütungsverträge mit den Krankenkassen abschließen müssen.
Bei der DRV ist der BDPK in den Begleitgremien aktiv. Das neue Vergütungssystem wirft weiterhin zahlreiche offene und grundlegende Fragen auf, die die DRV nicht beantworten kann. Trotz dieser Unsicherheiten wird die Einführung vorangetrieben und die Kliniken sind zurecht besorgt, was auf sie zukommt.