Digitale Nachsorge

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat zum 1. Januar 2024 die Vergütungssätze für die digitale Reha-Nachsorge um 30 Prozent reduziert. Grundlage dieser Entscheidung waren Annahmen, dass der personelle Aufwand bei der digitalen Nachsorge um 30 Prozent geringer sei als bei der Präsenz-Nachsorge und die Sachkosten vergleichbar blieben. Diese Annahmen wurden von den Leistungserbringern als wissenschaftlich nicht fundiert und nicht mit den Erkenntnissen aus DRV-Modellprojekten übereinstimmend kritisiert. Die AG MedReha forderte daraufhin eine Neubewertung des Aufwands im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit der DRV. Im März 2024 fanden erste Gespräche dazu statt, bei denen vereinbart wurde, dass die Leistungserbringer auf Basis nachvollziehbarer Zahlen den Aufwand gemäß dem neuen Rahmenkonzept darlegen. Kliniken des BDPK haben umfangreiche Nachweise eingereicht. Nach der Bewertung der „Expertengruppe Nachsorge Rehabilitation (EGNR)“ erfolgte durch das zuständige DRV-Gremium eine Anpassung der Vergütungssätze: Ab dem 1. Januar 2025 beträgt die Vergütung für digitale Nachsorge etwa 86 Prozent der Präsenz-Nachsorge. Dies stellt eine teilweise Korrektur der vorherigen Kürzung dar und wird vom BDPK als Schritt hin zu einer faireren Bewertung des tatsächlichen Aufwands gewertet.