Ambulante Öffnung

Aktuelle Entwicklungen zur ambulanten Leistungserbringung wurden im Geschäftsjahr 2024/25 sowohl im BDPK-Vorstand als auch im Fachausschuss Krankenhäuser beraten. Themen waren unter anderem die Anpassung des AOP-Vertrags, die neue Hybrid-DRG Umsetzungs- und Vergütungsvereinbarung für 2025 mit pauschaler Vergütung der postoperativen Nachbehandlung sowie die mit dem KHVVG festgelegte Ausweitung der Hybrid-DRG-Leistungen auf 1,2 Millionen Fälle bis 2030 bei gleichzeitiger Vergütungssenkung.

Der BDPK unterstützt grundsätzlich die Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Behandlungen, kritisiert jedoch, dass die bestehenden Regelungen kaum Anreize für Krankenhäuser schaffen. Angesichts sinkender Erlöse durch die Verlagerung stationärer Leistungen in den ambulanten Bereich sind solche Anreize aber dringend erforderlich, um den Prozess voranzubringen. Die mit dem KHVVG einseitig vom Gesetzgeber festgelegte Ausweitung der Hybrid-DRG-Fallzahlen bei gleichzeitiger Vergütungssenkung lehnt der BDPK entschieden ab. Einen möglichen Alternativvorschlag im Positionspapier zur 21. Legislaturperiode skizziert (siehe oben).